Aus für die milliardenteuren Steuertricks der Multis

Paris/Berlin (dpa) - Für internationale Konzerne wird es künftig schwieriger, mit Steuertricks den Fiskus um Milliarden zu prellen.

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Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) legte einen 15-Punkte-Plan gegen Steuergestaltungen und Gewinnverlagerungen vor. Damit sollen legale Schlupflöcher, die globale Konzerne wie Apple, Amazon, Google oder Starbucks zur Senkung ihrer Steuerlast legal nutzen, gestopft werden. Undurchsichtige Finanzströme, unfaire Rabatte und Modelle über Briefkastenfirmen sollen der Vergangenheit angehören.

Durch Gewinnverschiebungen - das „Base Erosion and Profit Shifting“ (BEPS) - gehen den Staaten jährlich schätzungsweise 100 bis 240 Milliarden US-Dollar verloren. Dies wollen die Top-Wirtschaftsmächte nicht mehr hinnehmen. Die Finanzminister der führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) wollen das Paket Ende der Woche am Rande der Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Lima beschließen. Der Industrieverband BDI kritisierte, die Vorschläge enthielten für deutsche Unternehmen mehr Risiken als Chancen.

Multis erzielen zwar hohe Gewinne. Sie verschieben aber Erlöse und Aktivitäten solange von Hochsteuer- in Tiefsteuerländern hin und her, dass sie kaum oder keine Ertragsteuer zahlen. Dabei nutzen sie auch international nicht abgestimmte Steuerregeln und nationale Begünstigungen. Ziel von OECD und G20 ist es, dass dort, wo die Geschäfte gemacht werden, auch angemessen Steuern anfallen.

OECD-Generalsekretär Angel Gurría sagte: „Die Maßnahmen ... bedeuten für das internationale Steuerrecht die größte Veränderung seit fast einem Jahrhundert.“ Sie ermöglichten es, die Besteuerung besser mit den tatsächlichen Wirtschaftsaktivitäten in Einklang zu bringen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach von einem „Meilenstein“. 62 Staaten hätten sich verständigt.

Unter anderem müssen multinationale Konzerne nach Ländern aufgeschlüsselte Kennziffern vorlegen, die die Finanzbehörden der Länder „unter Wahrung des Steuergeheimnisses“ untereinander austauschen können. Steuerverwaltungen erhalten den Angaben zufolge zum ersten Mal ein umfassendes Bild von den Wirtschaftsaktivitäten multinationaler Unternehmen geben wird.

Neben Offenlegungsregeln sind auch Grundsätze zur Besteuerung von Internet-Firmen und Online-Händlern, Berichtspflichten und Schiedsgerichte bis hin zu Offenlegungsregeln geplant. Einige Regeln müssen noch von den Parlamenten der Länder beschlossen werden. Staaten werden aber auch künftig mit Steueranreizen werben. Kritiker gehen davon aus, dass der Unterbietungswettlauf bei Steuern anhält.

BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber kritisierte, die deutschen Regelungen im Unternehmensteuerrecht gingen weiterhin deutlich über die internationalen Standards hinaus. Risiken bestünden bei dem Plan, „umfangreiche Steuerdaten und betriebswirtschaftliche Daten der Unternehmen“ zwischen den Finanzverwaltungen auszutauschen: „Damit werden das Steuergeheimnis und die Vertraulichkeit von Geschäftsdaten bedroht.“ Die OECD-Vorschläge enthielten zudem eine für Deutschland „nachteiligere Steuerverteilung“.

Die Staats- und Regierungschefs der G20 werden das Paket bei ihrem Gipfel Mitte November in Antalya endgültig billigen. Danach müssen einige Maßnahmen noch in nationales Recht umgesetzt werden.