Regierungsplan Banken: Eingriffsrechte gegen Immobilienblase überzogen

Berlin (dpa) - Die Kredit- und Wohnungswirtschaft haben die geplanten Eingriffsrechte gegen eine drohende Immobilienblase in Deutschland als unverhältnismäßig und zu weitreichend kritisiert.

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Die Vorschläge im Gesetzentwurf der Bundesregierung seien überzogen und den tatsächlichen Risiken nicht angemessen, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme von Banken und Sparkassen für eine Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages an diesem Montag.

Der Gesetzentwurf für rein vorsorgliche Instrumente stütze sich offensichtlich auf Erfahrungen im Ausland. Dies lasse sich jedoch nur bedingt auf Deutschland übertragen. Zugleich betont die Kreditwirtschaft: „Trotz zum Teil deutlicher Preissteigerungen in einigen Ballungsgebieten liegt gegenwärtig in Deutschland keine Überhitzung des Immobilienmarktes vor.“

Ähnlich äußert sich der Bundesverband deutscher Wohungs- und Immobilienunternehmen. Ein flächendeckendes Problem,
von dem wesentliche Systemrisiken ausgehen können, sei derzeit nicht ersichtlich: „Nach unserer Auffassung besteht daher keine Notwendigkeit, im privaten Immobilienfinanzierungsgeschäft
derart weitreichende Eingriffsrechte einzuführen.“

Geplant sind Instrumente, damit die Finanzaufsicht Bafin vorbeugend bei einer drohenden Immobilienblase schnell eingreifen kann. So sollen zur Gefahrenabwehr höhere Hürden für neue Kredite für Wohnimmobilien möglich sein.

„Deutschland weist vergleichsweise stabile Immobilienmärkte auf“, betont die Kreditwirtschaft. „Die Finanzierungsmodalitäten sind konservativ und durch langfristige Zins- und Tilgungsvereinbarungen geprägt.“ Es stelle sich daher die Frage, warum Deutschland ein im internationalen Vergleich ausgesprochen komplexes Instrumentarium benötigen sollte. Die Kreditwirtschaft kritisiert, dass „andere Möglichkeiten zur Bekämpfung einer Überhitzung, wie z.B. steuerliche Änderungen, Bereitstellung von Bauland in Ballungsgebieten, Vereinfachung der Bauordnung etc.“, nicht geprüft würden.

Aus Sicht des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) lässt es „die große Stabilität des deutschen Wohnimmobilienfinanzierungsmarktes“ fraglich erscheinen, ob solche Instrumente benötigt werden. Die Kölner Ökonomen verweisen darauf, dass in Deutschland überwiegend Kredite mit langer Laufzeit vergeben werden. Zinsänderungen wirkten sich daher nur auf einen Teil der Haushalte aus. Typisch sei auch, dass Eigenkapital eingebracht werde. Zudem sei die Wohneigentumsquote relativ gering: „In der Konsequenz sind Verwerfungen in der Wohnimmobilienfinanzierung deutlich geringer als in anderen Ländern.“

Mit dem Gesetz werden zugleich die strengeren Vorgaben für die Vergabe von Krediten an Häuslebauer überarbeitet. Die Präzisierungen zur ein Jahr alten „Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ der EU betreffen Kriterien Kreditwürdigkeit von Bauherren. Klargestellt werden soll, dass eine Wertsteigerung durch Baumaßnahmen oder Renovierung bei der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigt werden darf. Kritiker hatten moniert, dass die Richtlinie die Kreditvergaben eingeschänkt habe. Klare Belege dafür gibt es bisher allerdings nicht.