Bausparkassen kündigen Altverträge
Wüstenrot hat 15 000 Sparverträge gekündigt. Verbraucherschützer kritisieren unfairen Umgang mit Kunden.
Stuttgart/Berlin. Bausparkassen kündigen in vielen Fällen Altverträge, die den Kunden relativ hohe Zinsen bringen. Wüstenrot etwa bestätigte gestern, rund 15 000 Sparverträge aufgelöst zu haben. Auf diesen Konten sei die vereinbarte Sparsumme erreicht worden, wie das Kreditinstitut in Stuttgart mitteilte. Das Vorgehen sei „branchenüblich“, hieß es bei den Verbänden der privaten sowie der öffentlich-rechtlichen Bausparkassen.
Verbraucherschützer kritisieren, dass Kunden immer wieder dazu gedrängt würden, vorzeitig Bausparverträge zu kündigen. Die Institute wollten so hohe Zinszahlungen vermeiden. Hintergrund sind die in den vergangenen Jahren auf ein Rekordtief gesunkenen Zinsen für Sparanlagen.
Die Bausparkassen sind von zwei Seiten unter Druck geraten. Sie müssen einerseits noch hohe Zinsen für die Guthaben aus alten Verträgen zahlen, können dies aber nicht durch hohe Darlehenszinsen aus dieser Zeit ausgleichen, weil Kunden auf die teuren Kredite verzichten und stattdessen zu günstigeren Hypothekendarlehen greifen.
Wüstenrot beruft sich auf einen Passus in seinen Allgemeinen Bausparbedingungen, wonach man Verträge kündigen kann, sobald Guthaben und Bonuszinsen die Bausparsumme übersteigen. Die 15 000 betroffenen Kunden hätten diese Grenze offensichtlich überschritten, teilte die Bausparkasse mit. Ein Sprecher betonte, angesichts eines Gesamtbestands von 3,6 Millionen Verträgen seien die gekündigten 15 000 Verträge eine geringe Zahl.
Auch die Landesbausparkassen der öffentlich-rechtlichen Sparkassenorganisation halten Vertragskündigungen bei Erreichen der vereinbarten Summe für legitim. Natürlich müssten die Klauseln des Vertrages dies gestatten. Die Details könnten dabei von Fall zu Fall unterschiedlich sein, sagte eine Sprecherin. Sie erinnerte daran, dass Bausparverträge als Baustein bei der Finanzierung von Wohneigentum gedacht seien. Der Verband der Privaten Bausparkassen wies darauf hin, dass Ombudsleute seit Anfang 2008 in einer Vielzahl von Fällen so entschieden hätten, wie Wüstenrot nun vorgehe. „Denn Bausparen ist Zwecksparen“, sagte der Sprecher.
Verbraucherschützer kritisieren: „Man hat den Kunden den Vertrag als Sparprodukt mit attraktivem Guthabenzins verkauft“, sagte Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband sagte, es seien Fälle bekannt, in denen Bausparkassen versuchten, die Sparphase zu verkürzen. Dies geschehe etwa dadurch, dass Prämien zu Guthaben hinzugerechnet würden.