BayernLB siegt im Milliardenprozess gegen Hypo Alpe Adria

München (dpa) - Die BayernLB hat im Streit mit ihrer einstigen Tochter Hypo Alpe Adria (HGAA) um die Rückzahlung von mehr als zwei Milliarden Euro einen Sieg errungen.

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Das Landgericht München verurteilte die Abwicklungsanstalt Heta der österreichischen Bank zur Zahlung und sorgte damit für einen Paukenschlag. Die Österreicher müssen offene Kreditforderungen der BayernLB aus zehn Verträgen mitsamt Zinsen ersetzen, wie die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz sagte.

In dem Prozess verlangte die BayernLB von der einstigen Tochter HGAA die Rückzahlung von rund 2,4 Milliarden Euro, die sie ihr früher gewährt hatte. Mit Zinsen dürfte die Summe nach Einschätzung von BayernLB-Anwalt Michael Rohls inzwischen aber noch höher liegen. „Wir haben auf ganzer Linie gesiegt“, sagte Rohls.

Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) reagierte erfreut auf das Urteil, das völlig überraschend am späten Nachmittag verkündet wurde. „Damit herrscht endlich Klarheit“, sagte Söder. Der Prozess lief bereits seit Ende 2013 und hatte auch die traditionell guten Beziehungen zwischen Bayern und Österreich belastet.

Das Österreich-Engagement hatte der Landesbank mit dem Freistaat Bayern als Haupteigentümer tiefe Wunden geschlagen. Nach Milliardenverlusten gab Bayern die HGAA im Jahr 2009 zurück und streitet seitdem ums Geld. Der Anspruch der BayernLB gegen Österreich sei begründet, sagte Söder. „Es wäre jetzt an der Zeit, die Schuld zu begleichen.“ Dies sah auch BayernLB-Vorstandschef Johannes-Jörg Riegler so: „Jetzt muss Österreich seiner Verantwortung gerecht werden und die Schulden zurückzahlen“. Das Urteil sei der Beleg, dass das „wacklig konstruierte Kartenhaus der Heta in sich zusammenfällt“.

Die Abwicklungsanstalt der HGAA namens Heta will das Urteil allerdings nicht hinnehmen und Berufung vor dem Oberlandesgericht München einlegen. „Solange die Heta nicht saniert ist, besteht eine Rückzahlungssperre für die Darlehen der BayernLB“, erklärte das Institut. Beobachter rechnen deshalb nicht damit, dass dies schon das Ende der Auseinandersetzung ist.

Ende 2012 hatte die frühere BayernLB-Tochter die Rückzahlung der Kredite mit Verweis auf ihre eigene Notlage eingestellt. Seitdem weigerte sie sich trotz mehrerer Aufforderungen, das Geld zu überweisen. In ihrer Urteilsbegründung listete die Richterin sämtliche Kreditverträge auf, die die Abwicklungsanstalt der Hypo nun erfüllen soll.

Die österreichische Anstalt wehrte sich in dem Prozess mit allen Mitteln gegen die milliardenschwere Rückzahlung. Die Anwälte der Bank holten selbst am Freitag noch zu neuen Angriffen aus und zweifelten die Kompetenz eines Gutachters an, den das Gericht beauftragt hatte.

Inzwischen betrifft der Umgang Österreichs mit den Resten der HGAA auch etliche andere Banken in Deutschland, da das Land vor zwei Monaten auch die HGAA-Abwicklungsanstalt Heta auf Eis gelegt hat. Das Münchner Urteil könnte wegen einiger grundsätzlicher Rechtsfragen auch Signalwirkung für diese Banken haben, die zum Teil dreistellige Millionensummen bei der Heta im Feuer haben.

Betroffen sind unter anderem die Commerzbank, die Hypo Real Estate, die Hypovereinsbank und auch die Versicherer Munich Re und Allianz. Auf Rat der Finanzaufsicht mussten betroffene Institute den Wert ihrer Anleihen und Kredite in der Heta in den vergangenen Wochen halbieren. Auch die BayernLB schrieb den Wert ihrer Forderungen bereits zur Hälfte ab und schloss das Jahr 2014 mit einem Milliardenverlust ab.