Bearbeitungsgebühren für Kredite erneut vor BGH
Karlsruhe (dpa) - Dürfen Bankkunden unwirksame Bearbeitungsgebühren für Kredite auch noch nach vielen Jahren zurückfordern? Diese Frage beschäftigt den Bundesgerichtshof (BGH) im Oktober.
Das Verfahren wird von Banken und Verbraucherschützern mit Spannung erwartet. Der BGH hatte im Mai entschieden, dass Banken für einen Verbraucherkredit nicht pauschal Bearbeitungsgebühren verlangen dürfen.
Die Richter erklärten daher vorgefertigte Klauseln in Darlehensverträgen für unwirksam, die derartige Extra-Kosten vorsahen. Tausende von Bankkunden können deswegen ihre bereits gezahlten Gebühren von ihrer kreditgebenden Bank zurückverlangen.
Ungeklärt blieb nach dem Richterspruch aber, wann die Forderungen der Bankkunden genau verjähren. Klar scheint bislang nur zu sein, dass das Urteil für Kreditverträge gilt, die ab 2011 abgeschlossen worden sind.
Am 28. Oktober will der BGH nun zwei Fälle verhandeln, in denen die Kredite 2006 und 2008 abgeschlossen wurden.