Bremer Brauerei muss zahlen Beck scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuer

Karlsruhe (dpa) - Viele Unternehmen müssen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch künftig beim Verkauf von Firmenanteilen Gewerbesteuer zahlen. Die Bremer Brauerei Beck ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen einen Gewerbesteuerbescheid in Millionenhöhe für das Jahr 2002 gescheitert.

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Mit einer Gesetzesänderung, die Grundlage der Steuerforderung war, habe der Bund weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes noch gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

In dem Fall geht es um rund 146 Millionen Euro, die nach dem Verkauf von Kommanditanteilen, also Firmenanteilen, an der Brauerei Beck fällig wurden. Bremens Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne) reagierte erleichtert. (Az. 1 BvR 1236/11).

Seit 2002 ist Gewerbesteuer auch für Gewinne nicht nur aus dem Verkauf von Anteilen von Kapitalgesellschaften, sondern auch von Personengesellschaften fällig. Die Neuregelung gilt nur dann nicht, wenn eine Einzelperson Anteile verkauft. Die Brauerei sah deshalb ihre Gleichheitsrechte verletzt. Das Urteil der Verfassungsrichter hat nun weitreichende Folgen über den Einzelfall hinaus.

„Das Ziel der eingeführten Vorschrift ist die Abwehr von Missbräuchen“, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof. Zuvor hätten Unternehmen steuerpflichtige Verkäufe durch eine Kapitalgesellschaft leicht in steuerfreie Verkäufe durch Personengesellschaften umformen können.

Eine Kapitalgesellschaft ist zum Beispiel eine GmbH oder eine AG, Personengesellschaften setzen sich aus mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen zusammen, etwa in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder einer Kommanditgesellschaft.

Zwar wurde der Kaufvertrag vor Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen, aber nachdem die Bundesregierung einen Entwurf an den Bundesrat weitergeleitet hatte. Damit sei ein Vertrauen auf den Bestand des damals geltenden Gewerbesteuergesetzes zerstört worden und es liege keine verfassungswidrige Rückwirkung vor, urteilte der Senat.

Linnert lobte die Bremer Steuerverwaltung, „die das richtig eingeschätzt hat und sich nicht hat beirren lassen“. Es sei ein hoher Millionenbetrag für die Steuerkasse gerettet worden. „Die Rechtseinschätzung Bremens war richtig und ich bin darüber sehr froh“, sagte die Senatorin. Beim Verkauf von Gewerbebetrieben sei es erlaubt, für Kapital- und Personengesellschaften Gewerbesteuer zu erheben. Sie nannte es ermutigend, dass das Bundesverfassungsgericht die weitgehenden Rechte des Gesetzgebers betont habe, Steuermissbrauch und -hinterziehung zu verhindern.