Gesetzlich seien sie verpflichtet, alle Vorkehrung für einen weitestgehend unterbrechungsfreien Wechsel zu sorgen, erklärte der Präsident der Behörde, Jochen Homann. Verstöße dagegen will die Bundesnetzagentur mit Bußgeldern ahnden.
Es werde nicht nur gegen den neuen Anbieter vorgegangen, wenn der Wechsel nicht ordnungsgemäß vorbereitet werde, sondern auch gegen die alte Telefongesellschaft. Kommt der Wechsel nicht zustande, müsse diese auch die Weiterversorgung des Kunden sicherstellen. Die Anzahl der Beschwerden zeigten, dass die gesamte Branche noch erhöhte Anstrengungen unternehmen müsse. Ein reibungsloser Wechsel sei entscheidend für den Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt.