Aufsichtsbehöre Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung nehmen zu
Berlin (dpa) - Über unerlaubte Telefonwerbung haben sich seit Januar schon fast so viele Verbraucher bei der Bundesnetzagentur beschwert wie im gesamten Vorjahr.
Insgesamt gingen bei der Aufsichtsbehöre im ersten Halbjahr 26 080 Beschwerden ein, wie die „Rheinische Post“ unter Verweis auf ein Antwortschreiben der Bundesregierung an die Grünen-Fraktion berichtet. Im Jahr 2017 waren 29 298 Verbraucherbeschweren registriert worden, und schon davor hatte es einen Zuwachs gegeben.
Generell darf niemand zu Werbezwecken angerufen werden, ohne dass er vorher ausdrücklich zugestimmt hat - diese Zustimmung darf auch nicht zu Beginn des Telefonats nachträglich eingeholt werden. Außerdem dürfen Werbetreibende ihre Rufnummer nicht unterdrücken oder eine falsche Nummer einblenden. Proteste gibt es dennoch immer wieder - auch wegen des hartnäckigen und aggressiven Tons mancher Anrufer. Beklagt wird zudem der Einsatz von Wahlmaschinen, die immer wieder denselben Verbraucher anrufen.
Die Bundesnetzagentur würde gerne eine Dokumentationspflicht für Call Center einführen, was der Branchenverband DDV aber ablehnt. Er verweist auf einen freiwilligen Branchenkodex, der etwa die Zahl der Anrufe pro Kampagne und „Zielperson“ auf 15 pro Woche begrenzt. Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben Bundesratsinitiativen gestartet, um eine Überrumpelung von Verbrauchern am Telefon zu verhindern: Telefonisch abgeschlossene Kaufverträge sollen demnach nur gelten, wenn sie nach dem Gespräch schriftlich bestätigt werden.