Besserer Anlegerschutz geplant

Berlin (dpa) - Das Bundesverbraucherministerium will Anleger besser schützen und der Finanzaufsicht Bafin mehr Kompetenzen geben.

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Wenn es Hinweise darauf gebe, dass systematisch etwas im Argen liege bei einer Firma oder einem Produkt, „dann müsste die Bafin einschreiten dürfen“, sagte Staatssekretär Gerd Billen der „Süddeutschen Zeitung“ („SZ“/Donnerstag) und bekräftigte damit Pläne seines Ressortchefs Heiko Maas (SPD).

Dieses Vorhaben hatte Bafin-Präsidentin Elke König in einem zuvor geführten Interview der Nachrichtenagentur dpa begrüßt. Sie warnte aber davor, die Verantwortung für den Schutz der Verbraucher nur bei ihrer Behörde zu sehen.

Zur Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sagte König im dpa-Interview: „Es wird auch künftig nicht Aufgabe der Bafin sein, einzelne Produkte als gut oder schlecht einzustufen.“ Die Behörde entwickle Kriterien und schaue, ob es systematische Probleme gebe und welche Risiken daraus resultierten.

Als mögliches Vorbild nannte Staatssekretär Billen in der „SZ“ die Bundesnetzagentur. „Dort können Verbraucher sich melden, wenn sie etwa von unerlaubter Telefonwerbung belästigt wurden.“ Häufen sich die Hinweise, nimmt die Behörde die Ermittlungen auf und verhängt gegebenenfalls Bußgelder.

„Etwa so könnte das bei der Bafin auch laufen“, sagte Billen. „Bislang kann sich der einzelne Anleger doch gar nicht wirklich wehren, wenn er das Gefühl hat, dass bei einer Firma oder einem Produkt etwas nicht stimmt.“

Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass der Verbraucherschutz auch bei der Bafin „gleichberechtigtes Ziel ihrer Aufsichtstätigkeit“ werden soll.

Behördenchefin König zeigt sich offen für mehr Kompetenzen: „In einigen Bereichen würde ich mir beim Verbraucher- und Anlegerschutz mehr Kompetenzen für uns wünschen - etwa bei der Pflicht zur Aktualisierung der Anlageprospekte.“

Zudem sollte es nach ihrer Einschätzung Beschränkungen geben, was die Werbung für Finanzprodukte betrifft. „Man sollte sich fragen, ob solche Produkte wirklich in der U-Bahn oder auf der Theke beim Bäcker angepriesen werden dürfen oder nicht doch den streng regulierten Anbietern vorbehalten bleiben sollten.“

Dennoch könne die Bafin nicht bei jedem Produkt sagen, ob das Angebot nun gut oder schlecht sei. „Mündige Bürger müssen sich hier ein eigenes Urteil bilden - und eben auch die Freiheit haben, Fehler zu machen“, betonte König und fügte hinzu: „Für uns kann es immer nur um kollektiven Verbraucherschutz gehen. Uns interessiert, ob es sich um ein systematisches Problem handelt. Individuelle Fragen gehören vor die Zivilgerichtsbarkeit.“