BGH entscheidet erneut über Lehman-Klagen
Karlsruhe/Frankfurt (dpa) - Schadensersatzansprüche privater Anleger der US-Pleitebank Lehman Brothers sind am Dienstag erneut Thema beim Bundesgerichtshof (BGH).
Zwei Kläger verlangen von ihrer Bank die Rückerstattung von rund 16 000 beziehungsweise 82 500 Euro, die sie mit „Global-Champion-Zertifikaten“ der niederländischen Lehman-Tochter verloren haben.
Die Karlsruher Richter müssen unter anderem entscheiden, ob die Käufer ein erweitertes Widerrufsrecht bei Finanzprodukten haben, die über das Telefon verkauft werden und im Preis schwanken. Beide Klagen waren von den Vorinstanzen abgewiesen worden. Der BGH hat in bereits in einer ganzen Reihe von Entscheidungen gegen Lehman-Anleger entschieden. Weitaus bessere Aussichten haben die Gläubiger der in Frankfurt beheimateten deutschen Lehman-Tochter Bankhaus AG, über die ein eigenes Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Der Insolvenzverwalter Michael Frege kann voraussichtlich mehr als 15 Milliarden Euro und damit über 80 Prozent des Forderungsvolumens an die institutionellen Anleger ausschütten. Die größten Gläubiger sind die Bundesbank und die Einlagensicherung der Privatbanken. Rund zwei Milliarden Euro sind bereits verteilt worden.
Am kommenden Donnerstag (29. November) will Frege bei einer Gläubigerversammlung in Frankfurt für einen einvernehmlichen Insolvenzplan werben. Gegenwind kam in den vergangenen Tagen von US-Hedgefonds. Diese wollten angeblich Druck auf Frege aufbauen, indem sie sein mögliches Rekordhonorar thematisierten. Freges Kanzlei CMS Hasche Sigle war daraufhin selbst an die Öffentlichkeit gegangen. Ein von Frege selbst in Auftrag gegebenes Gutachten hatte eine mögliche Vergütung von rund 800 Millionen Euro ergeben. Davon müsse allerdings der Aufwand abgezogen werden.