Banken müssen von Zinsen leben BGH kippt Bearbeitungsgebühren auch bei Geschäftskrediten

Karlsruhe (dpa) - Banken dürfen auch von Geschäftsleuten und Firmen bei der Vergabe von Krediten keine Bearbeitungsgebühr kassieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Fällen entschieden.

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Damit übertragen die Karlsruher Richter ihre Grundsätze eines wegweisenden Urteils zu Verbraucherkrediten von 2014 auf den Unternehmenssektor. Die Institute haben ihren finanziellen Aufwand demzufolge künftig generell rein über die Kreditzinsen zu decken.

Der Versuch, Kosten in einem von der Laufzeit unabhängigen Extra-Posten auf die Kunden abzuwälzen, benachteiligt diese nach Auffassung des Senats unangemessen. Für Unternehmer gilt nach der neuen Entscheidung nichts anderes: Es sei nicht ersichtlich, warum sie vor einer einseitigen Gestaltungsmacht der Banken weniger geschützt werden müssten als Privatleute (Az. XI ZR 233/16 u.a.).

Von dem Grundsatzurteil profitieren nicht nur Unternehmer, die in Zukunft einen Kredit aufnehmen. Solange die Ansprüche nicht verjährt sind, können auch bereits gezahlte Bearbeitungsentgelte von der jeweiligen Bank zurückgefordert werden. Bis Ende des Jahres gilt das in jedem Fall noch für Gebühren, die 2014 oder später kassiert wurden.

Wie stark solche Rückforderungen die Banken belasten könnten, war zunächst nicht abzuschätzen. Der Bankenfachverband teilte mit, das hänge „je nach Bank davon ab, in welchem Maße und auf welche Art Bearbeitungsentgelte genommen wurden“. Nach der BGH-Entscheidung zu den Verbraucherkrediten kam das Urteil nicht ganz überraschend. 2016 hatten die Richter außerdem noch eine Gebühr gekippt, die Bausparer zahlen mussten, um ihr Darlehen in Anspruch zu nehmen. Insofern wäre vorstellbar, dass Banken mit den Bearbeitungsentgelten schon vorsichtiger geworden sind. Allerdings geht es meist um hohe Beträge.

In den beiden Karlsruher Fällen wurde jeweils um fünfstellige Summen gestritten, bei Darlehen in Millionenhöhe. Die Anwälte der betroffenen Banken hatten argumentiert, dass das Prüfen der Kreditwürdigkeit bei Darlehen dieser Größenordnung viel mehr Aufwand verursache. Geschäftsleute könnten außerdem ganz anders verhandeln und kalkulieren als einfache Bankkunden. Die bezahlte Gebühr wirke sich außerdem bei der Steuer günstig für die Firmen aus.

Das ließen die Richter aber nicht gelten: Nur weil ein erfahrener Unternehmer die Gesamtbelastung möglicherweise besser abschätzen könne, mache das die Gebühr nicht angemessener.