BGH-Urteil: Schwarzarbeiter haben keinen Anspruch auf Bezahlung
Karlsruhe (dpa) - Schwarzarbeiter haben keinerlei Anspruch auf die Entlohnung ihrer Arbeit. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden.
Die Richter wiesen damit die Klage eines Handwerkbetriebs aus Schleswig-Holstein ab, der seinen Restlohn eingefordert hatte.
„Schwarzarbeit ist nach dem Gesetz kein Kavaliersdelikt, sondern Wirtschaftskriminalität“, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Kniffka in Karlsruhe zur Urteilsbegründung. Ein Vertrag über Schwarzarbeit sei daher unwirksam, ein vertraglicher Anspruch auf Bezahlung bestehe nicht. Ein Schwarzarbeiter habe auch kein Recht darauf, dass ihm der Wert seiner Arbeit ersetzt werde.
Der Handwerksbetrieb hatte den Eigentümer mehrerer Reihenhäuser verklagt. Das Unternehmen hatte dort für insgesamt 18 800 Euro Elektroinstallationen erledigt. 5000 Euro davon sollten bar und ohne Rechnung bezahlt werden - so die Vereinbarung.
Den Gesamtbetrag hat die Handwerksfirma jedoch nie gesehen. Im vergangenen Jahr hatte bereits das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig die Klage der Handwerker zurückgewiesen.
Damit stellte sich das OLG gegen ein BGH-Urteil aus dem Jahr 1990. Die Richter entschieden damals, dass Schwarzarbeiter zumindest einen Anspruch auf Ersatz des Wertes ihrer Arbeit haben. Vor dem Hintergrund des Schwarzarbeitergesetzes aus dem Jahr 2004 änderte der BGH seine Ansichten jetzt.
Schwarzarbeit füge der Wirtschaft großen Schaden zu, sagte Kniffka. Das jetzige Urteil werde die sogenannte Schattenwirtschaft natürlich nicht völlig eindämmen, sei aber „auch ein Mittel in diese Richtung“.
Schwarzarbeit kostet den Staat jährlich Milliarden Euro. Das Tübinger Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) und die Universität Linz rechnen in einer Modellrechnung für 2014 mit einem Schaden von 338,5 Milliarden Euro.