BGH weist Klage wegen Flugverspätungen ab

Karlsruhe (dpa) - Flugpassagiere haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn es wegen höherer Gewalt wie Streik oder Radarausfall zu einer Verspätung kommt.

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Zwei Kläger scheiterten auch im dritten Anlauf mit ihrem Versuch, nach verspäteten Flügen ihres Balearen-Urlaubs von der Gesellschaft TUIfly eine Ausgleichszahlung zu bekommen. In der Verhandlung machten ihre Anwälte geltend, dass die Gesellschaft für solche Fälle eine Ersatzmaschine bereithalten müsse.

Dazu erklärte das Gericht, das beklagte Unternehmen habe versucht, ein Ersatzflugzeug zu chartern, was aber nicht gelungen sei. Die Gesellschaft habe damit eine ihr zumutbare Maßnahme ergriffen, um die Verspätung zu vermeiden. „Dass die Beklagte kein Ersatzflugzeug vorgehalten hat, führt nicht zu einer abweichenden Beurteilung“, betonte der X. Zivilsenat des Gerichts.

Ein Sprecher von TUIfly in Hannover begrüßte die Entscheidung und sagte: „Wir tun alles, um einen stabilen Flugplan aufzustellen. In diesem Fall handelte es sich um höhere Gewalt, die außerhalb unseres Einflusses war.“

Der Vorsitzende Richter des X. Zivilsenats, Peter Meier-Beck, sagte, es sei schwierig, rechtliche Kriterien zu benennen, was eine Fluggesellschaft tun müsse, um Ersatzkapazitäten bereitzuhalten. Die Regelung in der EU, auf die sich die Kläger mit ihrer Forderung nach jeweils 500 Euro beriefen, soll demnächst neu gefasst werden. Die EU-Kommission will Passagieren dann erst ab einer Verspätung von fünf Stunden einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zugestehen. Dies wird vom Europaparlament abgelehnt. Auch konnten sich die Verkehrsminister bisher nicht einigen. Verbraucherschützer lehnen eine Änderung zulasten der Flugpassagiere ab.