Sieht Wettbewerbshindernis Bundeskartellamt will Milchmarkt aufmischen
Bonn (dpa) - Nach einer ersten Prüfung des Bundeskartellamtes überschreiten die in der Branche üblichen langjährigen Verträge zwischen Milchbauern und Molkereien und die darin enthaltenen Exklusivitätsklauseln „den Rahmen des kartellrechtlich Zulässigen“.
Die Behörde drängte die Milchwirtschaft deshalb in einem am Montag veröffentlichten Papier dazu, ihre Verträge mit den Milchbauern zu ändern. In der Milchwirtschaft stieß der Vorstoß auf heftige Ablehnung. Rückendeckung bekamen die Kartellwächter dagegen vom Milchbauern-Verband und von Bundesagrarminister Chrsitian Schmidt (CSU).
Das Bundeskartellamt hatte nach dem Einbruch der Milchpreise im vergangenen Jahr 89 private und genossenschaftliche Molkereien zu ihren Lieferbedingungen befragt. Sie verarbeiten zusammen etwa 98 Prozent der in Deutschland produzierten Milch.
Üblich sind bei den Molkereien der Umfrage zufolge Verträge mit langen Kündigungsfristen und Laufzeiten. Außerdem würden die Landwirte flächendeckend dazu verpflichtet, ihre Milch ausschließlich bei ihrer Molkerei abzuliefern. Weit verbreitet sei auch, dass der Auszahlungspreis für die Milch erst nach der Lieferung festgesetzt werde. Im Zusammenspiel führe all dies zu einer Beschränkung des Wettbewerbs, urteilte das Kartellamt.
„Es gibt so gut wie keine Wechsel der Molkerei. Das ist problematisch für die Landwirte und behindert mögliche Newcomer auf der Molkereiseite oder Molkereien, die ihre Tätigkeit ausdehnen wollen“, berichtete Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Um Abhilfe zu schaffen, plädierte die Behörde etwa für kürzere Kündigungsfristen für Produzenten und für eine Festlegung der Preise vor Lieferung.
Doch in der Branche stießen die Vorschläge auf scharfe Kritik. Der Milchindustrie-Verband (MIV) bezeichnete den Vorstoß als „weltfremd“. Viele Erzeuger benötigten die langen Laufzeiten, um Investitionskredite von Banken zu erhalten. Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) befürchtet, die vorgeschlagenen Änderungen könnten zu Verwerfungen auf dem Milchmarkt führen. „Erwartungen, dass solche Maßnahmen zu höheren Milcherzeugerpreisen führen, werden sich nicht erfüllen. Sie führen im Gegenteil zu mehr Unsicherheit für alle Akteure“, sagte DRV-Präsident Manfred Nüssel.
Deutschlands größte Molkerei, die Deutsche Milchkontor GmbH (DMK), überschrieb ihre Stellungnahme sogar mit dem Warnruf: „Kartellamt zerstört den deutschen Milchmarkt“. Die vom Kartellamt kritisierten Lieferbedingungen seien unabdingbar für das Überleben der bäuerlichen Milchwirtschaft. Die DMK spielt eine zentrale Rolle im Streit. Denn er wird derzeit noch als Musterverfahren gegen die Molkerei geführt.
Rückendeckung bekam das Bundeskartellamt dagegen vom Bundesverband Deutscher Milchviehhalter. „Im Moment sind es die Milchbauern, die bei jeder Krise das volle Marktrisiko tragen“, sagte ein Verbandssprecher. Für die Molkereien sei dies bequem. Kürzere Kündigungsfristen und feste Preise könnten hier Abhilfe schaffen. Auch Bundesagrarminister Schmidt (CSU) verlangte: „Wir müssen zu einer fairen Risikoverteilung zwischen Erzeugern, Molkereien und Handel kommen.“