Mehr Beschwerden über Pakete Bundesnetzagentur: Mehr Klagen über Postdienstleistungen

Bonn (dpa) - Die Bundesnetzagentur hat in diesem Jahr deutlich mehr Beschwerden über mangelhafte Postdienstleistungen erhalten als 2015.

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Insgesamt seien bei der Aufsichtsbehörde 3858 Klagen über Probleme im Zusammenhang mit der Paket- und Briefzustellung eingegangen, ein Anstieg von über 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr, berichtete Netzagentur-Präsident Jochen Homann. „Die gestiegenen Beschwerdezahlen zeigen eine erhöhte Wachsamkeit der Verbraucher im Markt der Postdienstleistungen“, sagte er.

Ein Anzeichen für gravierende Mängel bei der Paket- und Briefzustellung ist der Anstieg der Beschwerden nach Einschätzung der Behörde aber nicht. Gemessen an der Zahl der Postsendungen sei die Zahl der Beanstandungen nach wie vor gering, sagte ein Behördensprecher.

Die Bundesnetzagentur hat die gesetzliche Aufgabe, die Grundversorgung mit Postdienstleistungen in Deutschland sicher zu stellen. Dafür wertet sie die Beschwerden aus und dringt bei den Postdienstleistern darauf, konkrete Mängel abzustellen. „Insgesamt stellen wir fest, dass die Grundversorgung in Deutschland gut funktioniert“, sagte der Sprecher.

Erstmals gab es 2016 mehr Klagen im Paket- als im Briefbereich. Hier spiegele sich der Siegeszug des Online-Handels und das damit verbundene Wachstum im Paketbereich wieder, sagte der Behördensprecher. Die meisten Beschwerden betrafen nicht angekommene Briefe und Pakete sowie erfolglose Zustellversuche. Klagen gebe es aber auch über mangelhaften Kundenservice oder etwa die Öffnungszeiten bei Postfilialen.

In der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur gingen 2016 rund 220 Anträge ein, was ebenfalls eine erhebliche Steigerung im Vergleich zu den vergangenen Jahren darstellt. 2015 waren es 66 Anträge, 2014 nur 56. Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen zum Beispiel im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung von Briefen und vor allem Paketen. Das Ziel ist es, im Schlichtungsverfahren eine gütliche Einigung zu erzielen.