Bundesrichter: Nachzahlung für Zeitarbeiter an Fristen gebunden

Erfurt (dpa) - Zeitarbeitern, deren Verleihfirmen keinen gültigen Tarifvertrag haben, steht nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts die gleiche Bezahlung wie Stammbelegschaften zu.

Allerdings müssen sie ihre Ansprüche innerhalb bestimmter Fristen anmelden - in der Regel drei Monate - wenn sie Aussicht auf Erfolg haben wollen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht nach Angaben einer Sprecherin am Mittwoch in Erfurt. Geklagt hatten mehrere ehemalige Zeitarbeiter mit Tarifverträgen, die ihre Arbeitgeber mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) abgeschlossen hatten. Die CGZP-Verträge waren von den Bundesarbeitsrichtern 2010 und 2012 für nichtig erklärt worden.