Bundestag beschließt Trennbanken-Gesetz

Berlin (dpa) - Fast fünf Jahre nach dem Höhepunkt der weltweiten Finanzkrise kommen auf Banken weitere Einschnitte zu.

Gegen die Proteste der Kreditwirtschaft beschloss der Bundestag ein Gesetzespaket, nach dem vor allem größere Institute zum Schutz der Kundeneinlagen riskante Handelsgeschäfte vom klassischen Bankgeschäft abtrennen müssen.

Neben diesem sogenannten Trennbanken-System sind Haftstrafen für Vorstände von Banken und Versicherungen vorgesehen bei Pflichtverletzungen im Risikomanagement. Zudem müssen Geldhäuser eigene Sanierungs- und Abwicklungspläne - bekannt als „Banken-Testamente“ - aufstellen, um in Krisen rasch zu reagieren.

Am Vortag hatte der Bundestag schärfere Kapital- und Bonusregeln beschlossen. Ziel aller Maßnahmen ist im Kern, dass nicht mehr der Steuerzahler für die Rettung angeschlagener Banken einspringen muss. Die Opposition kritisierte die schwarz-gelben Gesetzespläne als unzureichend und lehnte das Paket geschlossen ab. Schädliche „Zocker-Geschäfte“ blieben Teil einer Dachgesellschaft der betroffenen Bank. Auch wollten Union und FDP im Wahlkampf nur schnell punkten, nachdem sie zuvor gezögert hätten, kritisierten SPD, Grüne und Linke. Die Pläne gingen nicht so weit wie die Vorschläge einer Expertenkommission um den finnischen Notenbankchef Erkki Liikanen für Trennbanken.

Nach dem Gesetz der Koalition müssen große Banken den Handel auf eigene Rechnung und Geschäftsbeziehungen mit Hedgefonds in rechtlich und wirtschaftlich eigenständige Handelsgesellschaften auslagern. Kundeneinlagen können nicht mehr zur Finanzierung eigener riskanter Geschäfte genutzt werden. Dies gilt, wenn die riskanten Geschäfte 100 Milliarden Euro oder 20 Prozent der Bilanzsumme übersteigen. Banken haben bis Mitte 2015 Zeit, solche Geschäfte zu identifizieren - ein Jahr mehr als zunächst geplant. Nach früheren Ministeriumsangaben könnten derzeit einige wenige deutsche Institute von der Trennung betroffen sein, als Hauptkandidat gilt die Deutsche Bank.

Im Auftrag von Kunden können Banken die fraglichen Geschäfte weiter betreiben. Dies betrifft etwa Transaktionen, wenn sich Industrieunternehmen gegen Wechselkurs- oder Preisschwankungen absichern wollen. Zu den Ausnahmen gehört auch das sogenannte Market Making - das ständige Stellen von An- und Verkaufspreisen, mit dem Banken den Handel von Wertpapieren sicherstellen und damit die Liquidität des Marktes. Die Finanzaufsicht Bafin soll aber im Einzelfall auch die Abtrennung dieser Aktivitäten verlangen können.

Nach den Gesetzesplänen drohen Vorständen bis zu fünf Jahre Haft, wenn sie gegen wesentliche Pflichten im Risikomanagement verstoßen und das Institut in eine Schieflage geraten ist. Dies ist dann strafbar, wenn der Täter gegen eine Anordnung der Bafin gehandelt und dadurch den Bestand des Unternehmens gefährdet hat.