„Basel III“ Das Ringen um sichere Banken - und die Folgen für Kunden
Frankfurt/Main (dpa) - Seit Monaten ringen Bankenaufseher und Notenbanker aus aller Welt im sogenannten Baseler Ausschuss um schärfere Kapitalanforderungen für Banken. Jetzt ist eine Einigung im Streit um die Reform der „Basel III“-Regeln erreicht.
Was auf den ersten Blick sehr technisch wirkt, kann Folgen für Kunden von Kreditinstituten haben.
Was ist der „Baseler Ausschuss“?
Dem Gremium gehören Zentralbanker und Bankenaufseher der 27 wichtigsten Wirtschaftsmächte an. Der Ausschuss wurde 1974 nach dem Zusammenbruch des deutschen Bankhauses Herstatt gegründet und ist bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) angesiedelt. Diese „Zentralbank der Zentralbanken“ hat ihren Sitz in Basel - daher der Name „Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht“.
Was ist die Aufgabe des Gremiums?
Durch international abgestimmte Regeln sollen Schieflagen von Banken vermieden werden. 1988 empfahl der Ausschuss erstmals Mindestanforderungen für die Kapitalausstattung von Banken („Basel I“). 2004 folgte „Basel II“: Bei Kunden mit wenig Kreditwürdigkeit sollten Banken mehr Eigenkapital vorhalten als bei Kunden mit besserer Bonität. Als Konsequenz aus der weltweiten Finanzkrise 2007/2008 wurden die Anforderungen verschärft („Basel III“): Banken weltweit müssen mehr eigenes Kapital von besserer Qualität vorhalten, um Risiken aus Kreditgeschäften abzusichern. So soll vermieden werden, dass wieder Steuergelder in Milliardenhöhe nötig sind, wenn ein Geldhaus in Turbulenzen gerät.
Worum ging es aktuell?
Nach der Einigung auf „Basel III“ mussten Details des Regelwerks festgelegt werden. Viele Banken warnten davor, dass sich die Vorgaben als neue Regulierungswelle entpuppen könnten - deshalb wird in der Branche auch von „Basel IV“ gesprochen. Hauptstreitpunkt zwischen Europäern und den USA war, wie Banken ihre Kreditrisiken kalkulieren. Viele Großbanken berechnen dies mit internen Modellen, die oft einen geringeren Kapitalbedarf ergeben als die recht konservativen Standardvorgaben. Das führt dazu, dass einzelne Banken für ähnliche Finanzanlagen oft ganz unterschiedliche Risiken annehmen. Bis zuletzt war umstritten, um wie viel Prozent der intern ermittelte Wert vom Standard abweichen darf. Geeignet hat man sich darauf, dass Banken sich künftig zu 72,5 Prozent an die Standardmodelle halten müssen.
Welche Folgen haben die unterschiedlichen Ansätze?
Ein hoher Standardsatz könnte die bisher günstige Kreditvergabe im Mittelstand und Handwerk erschweren, warnte der Sparkassenverband. Zudem befürchteten Europas Geldhäuser Wettbewerbsnachteile gegenüber den US-Konkurrenten, insbesondere bei Immobilienkredite. Durch die standardisierten Modelle könnte der Kapitalbedarf gerade auch für bislang wenig riskantes Geschäft wie Baufinanzierungen kräftig steigen. In den USA werden Immobilienkredite in aller Regel an die staatlichen Häuser Fanny Mae und Freddie Mac ausgegliedert. Sie sind somit nicht mehr in den Bankenbilanzen enthalten.
Wie verbindlich sind die Regeln?
Es handelt sich um internationale Vereinbarungen, die von den Ländern umgesetzt werden müssen. Dabei hakt es allerdings oft. „Basel I“ und „Basel II“ wurden nicht überall oder nur in Teilen umgesetzt. Beim Start von „Basel III“ am 1. Januar 2013 patzten laut BIZ 13 Mitgliedstaaten, darunter die USA. Statt die entsprechenden Vorschriften bis zum Stichtag in die jeweilige nationale Gesetzgebung zu integrieren, hätten die Länder bislang lediglich entsprechende Entwürfe dafür veröffentlicht, kritisierte die BIZ damals. Nicht von ungefähr mahnte EZB-Präsident Mario Draghi bei der Vorstellung des jüngsten Kompromisses am Donnerstag in Frankfurt: „Wir müssen nun in die Praxis umsetzen, was vereinbart wurde.“
Ist die Welt jetzt sicher vor einer neuen Finanzkrise?
Draghi lobte die Einigung zwar als einen „Meilenstein“, stellte zugleich aber klar: „Nichts ist krisensicher. Was wir anstreben sollten, ist die Widerstandsfähigkeit des Systems zu erhöhen.“