Deutsche Bank will sich mit entlassenen Händlern gütlich einigen

Frankfurt (dpa) - Überraschende Wende im Streit um den Rauswurf von vier Mitarbeitern bei der Deutschen Bank.

Foto: dpa

Fast anderthalb Jahren nach der fristlosen Kündigung im Zuge des Libor-Skandals um manipulierte Zinssätze will sich das Kreditinstitut nun doch mit den Betroffenen einigen.

Beide Parteien verständigten sich am Freitag vor dem Landesarbeitsgericht Hessen in Frankfurt auf ein sogenanntes Güterichterverfahren.

Unter Moderation eines Richters wollen sie in den nächsten Wochen nach einem Kompromiss suchen. Scheitert das Verfahren, will das Landesarbeitsgericht am 19. September erneut über die Klage der Händler gegen ihre fristlose Entlassung verhandeln.

Im Kern geht es darum, ob die Händler aus eigenem Antrieb gegen Regeln verstoßen haben oder ob die Bank das Fehlverhalten ermöglicht hat.

Hintergrund sind die von Aufsichtsbehörden weltweit entdeckten Manipulationen bei den Zinssätzen Euribor und Libor, die als Grundlage für Finanzgeschäfte in Billionenhöhe dienen. Die vier Mitarbeiter der Deutschen Bank waren an der Festsetzung dieser Zinssätze beteiligt. Sie sollen sich in Chats und E-Mails mit anderen Händlern „unangemessen“ ausgetauscht haben, wie die Bank ihnen vorwirft.

Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte im September geurteilt, die fristlose Kündigung sei „unverhältnismäßig“ und somit nicht rechtskräftig (Az.: 9 Ca 1551/13 bis 9 Ca 1554/13). Aus Sicht des Gerichts hatte die Deutsche Bank selbst „durch ihre interne Organisation ... einen erheblichen Interessenkonflikt herbeigeführt“. Es habe damals keine konkreten Richtlinien und Kontrollen gegeben. Die Deutsche Bank legte gegen das Urteil Berufung ein. Auch ohne existierende Richtlinien sei klar gewesen, dass die interne Händler-Kommunikation nicht richtig war.

Bei der Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht warb Richterin Astrid Nungeßer eindringlich für einen neuen Anlauf für eine gütliche Einigung. Dem habe sich die Deutsche Bank nicht verschließen wollen, begründete Rechtsanwalt Christian Hoefs die Wende im Prozess. „Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir die Trennung weiter für erforderlich halten.“

Der Anwalt der Händler sagte, Ziel seiner Mandanten sei, bei der Deutschen Bank beschäftigt zu bleiben. In dem Güterichterverfahren dürfte es nach Einschätzung von Experten aber vor allem um die Höhe der Abfindung gehen.

Seit einigen Jahren sind Ermittler weltweit Banken auf der Spur und haben bereits Milliarden-Strafen gegen Institute verhängt. Die Deutsche Bank akzeptierte Ende 2013 eine EU-Strafe von 725 Millionen Euro. Sie wartet noch auf eine Einigung in den USA und Großbritannien.