Die Erblast des Ausstiegs: Eon und RWR fordern Schadenersatz

Eon und RWE fordern Schadenersatz für die Stilllegung ihrer Kernkraftwerke.

Berlin. Muss der Steuerzahler geradestehen für mögliche Webfehler beim Atomausstieg? Die Energiekonzerne jedenfalls fordern von der Bundesregierung mindestens zehn Milliarden Euro Schadenersatz für die zwangsweise Stilllegung ihrer Atomkraftwerke — und es könnte noch deutlich mehr werden.

Allein die Forderungen von RWE und Eon belaufen sich nach Medieninformationen auf rund zehn Milliarden Euro. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet über Gesamtforderungen in Höhe von rund 15 Milliarden Euro.

Die Konzerne pochen darauf, dass es sich um verfassungswidrige Eingriffe in ihre Eigentumsrechte handle — sie müssten schon mit Rücksicht auf ihre Aktionäre prüfen, ob der Staat einen solchen Eingriff in ihre Vermögenswerte durchführen und früher zugebilligte Atomstrommengen kappen dürfe (siehe Kasten). Der Regierung droht somit ein unangenehmes Nachspiel der Energiewende. Schwarz-Gelb gab sich aber gelassen: „Die Bundesregierung hat keinerlei Zweifel, dass das Atomgesetz völlig verfassungsgemäß ist“, sagte Vize-Regierungssprecher Georg Streiter gestern.

Dass RWE und Eon Verfassungsbeschwerden einreichen, war lange bekannt, nun ist ein Preisschild an ihre Forderungen gehängt worden. Bis das Verfassungsgericht entschieden hat — womöglich schließen sich Vattenfall und EnBW an —, könnten bis zu zwei Jahre vergehen.

Es ist aber fraglich, ob die Konzerne mit Entschädigungen rechnen könnten. Denn sie berufen sich unter anderem auf Investitionen, die sie in Erwartung der zunächst beschlossenen Laufzeitverlängerung getätigt hätten.

Doch die entsprechende Änderung des Atomgesetzes war nur acht Monate gültig, bis sie vor knapp einem Jahr abgelöst wurde durch die Entscheidung, acht Meiler sofort stillzulegen und die restlichen neun Anlagen bis 2022 schrittweise abzuschalten. Andererseits hatten auch Experten bei den Fachberatungen zum Atomausstieg im Bundestag verfassungsrechtliche Bedenken geäußert, die selbst in Regierungskreisen geteilt wurden.