Einstweilige Verfügung gegen Textilkonzern H&M
Hamburg (dpa) - Der Gesamtbetriebsrat von Hennes&Mauritz (H&M) hat eine einstweilige Verfügung gegen den Textilkonzern erwirkt. Das Hamburger Arbeitsgericht entschied, dass das Unternehmen an allen Geräten seiner Telefonanlage in Deutschland eine bestimmte Funktion deaktivieren muss.
Dies berichtete Vizepräsidentin und Sprecherin Birgit Voßkühler am Dienstag. „Damit könnte man von Geräten außerhalb eines Raumes die Lautsprechfunktion aktivieren und auf Mithören schalten.“ Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts kann das Unternehmen Beschwerde einlegen. H&M war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.
Die Gewerkschaft Verdi teilte in Berlin mit, bei den Telefonanlagen müssten nun - entsprechend einer Gesamtbetriebsvereinbarung - die Funktionstasten deaktiviert werden, „die eine akustische Raumüberwachung und somit auch das Abhören der Betriebsratsbüros ermöglichen“. Gewerkschaftssekretär Johann Rösch erklärte: „Wir können ein Abhören von Betriebsräten nicht beweisen, können dies aber auch nicht ausschließen.“ Der Vorgang zeige deutlich, kritisierte Rösch, „wie unwichtig H&M die Umsetzung einer Gesamtbetriebsvereinbarung war und wie schlampig mit dem Datenschutz umgegangen wurde“.