„Eine Verpflichtung ist nur dann wirksam, wenn Verstöße auch eine Konsequenz haben und von Behörden Bußgelder verhängt werden können“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die DUH forderte zudem die Händler dazu auf, Verbraucher besser über die Rückgabemöglichkeiten zu informieren.
Verbraucher dürfen seit vergangenem Sommer ihre ausgedienten Elektrogeräte beim Händler abgeben - vorausgesetzt, das Geschäft hat 400 Quadratmeter Verkaufsfläche für Elektrogeräte. Bei Onlinehändlern wird die Regalfläche berechnet.
Nach dem Gesetz müssen Geschäfte Geräte mit einer Kantenlänge bis 25 Zentimeter ohne Kassenbon und ohne den Kauf eines neuen Geräts zurücknehmen. Größere Geräte dürfen Kunden nur beim Kauf eines neuen kostenlos abgeben.