ENBW: Prozess um Aus für Kraftwerk

Versorger wehrt sich gegen Zwang zum Weiterbetreiben.

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Karlsruhe. Der Energieversorger EnBW wehrt sich gerichtlich gegen das Abschaltverbot für unrentable Kraftwerke. Der drittgrößte deutsche Stromkonzern hat gegen einen Bescheid der Bundesnetzagentur Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt — aus „Notwehr“, wie EnBW-Chef Frank Mastiaux der „Welt“ sagte.

EnBW wollte fünf Kraftwerke in Marbach und Walheim vom Netz nehmen, die Bundesnetzagentur hat das untersagt — weil sie diese nach dem Aus für zwei Atomkraftwerke im Südwesten als „systemrelevant“ für die Stromversorgung ansieht. Die Kohle- und Gaskraftwerke müssen bis mindestens 2016 weiter betrieben werden. EnBW befürchtet dadurch wirtschaftlichen Schaden.

EnBW ist der erste deutsche Betreiber, dem die Abschaltung von Kraftwerken staatlicherseits verboten wurde. Insgesamt liegen der Bundesnetzagentur in Bonn 41 Anträge auf Kraftwerksstilllegungen vor. Der Streit zwischen dem Karlsruher Konzern und der Regulierungsbehörde dürfte deshalb Grundsatzcharakter mit Auswirkungen auf die gesamte Energiebranche haben.

EnBW stellt zwar die Notwendigkeit der Kraftwerke für die Versorgungssicherheit nicht infrage. „Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wird diese wichtige Funktion der Kraftwerke allerdings im derzeit gegebenen Rechtsrahmen nicht ausreichend berücksichtigt“, so der Stromversorger in einer Mitteilung. Außerdem kritisiert das Unternehmen, dass im ersten Jahr nach der Antragstellung keine Entschädigung gezahlt werde.

Die Regelung führe auch zu Wettbewerbsverzerrungen. So dürften nördlich des Mains Kraftwerke vorerst „eingemottet“ werden, weil sie wohl nicht systemrelevant seien. „Diese Möglichkeit haben Kraftwerksbetreiber südlich der Main-Linie nicht, was sie in ihrer unternehmerischen Handlungsfähigkeit einschränkt.“ EnBW fürchtet zudem eine Ungleichbehandlung gegenüber ausländischen Kraftwerken. Das Unternehmen fordert „eine wirtschaftlich angemessene, faire, wettbewerbskonforme und diskriminierungsfreie Regelung“.

EnBW-Chef Mastiaux: „Als Wirtschaftsunternehmen in einem immer noch freien Markt brauchen wir eine Erstattung unserer gesamten Kosten und eine angemessene Rendite, so wie das im regulierten Netzbereich auch selbstverständlich ist.“ Nach der Reservekraftwerksverordnung bekomme das Unternehmen aber lediglich 70 bis 75 Prozent der tatsächlichen Gesamtkosten erstattet.