Entschädigungsforderungen nach Studie zu DDR-Zwangsarbeit

Berlin (dpa) - Politische Gefangene in der DDR mussten einer Studie zufolge nicht nur bei der Deutschen Reichsbahn, sondern auch im Braunkohle-Tagebau Zwangsarbeit verrichten.

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Das ist nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung ein weiteres Ergebnis der Untersuchung, die von der Union der Opferverbände der Kommunistischen Gewaltherrschaft (UOKG) in Auftrag gegeben wurde. Es gibt erste Entschädigungsforderungen. Die Studie soll am 16. Juni in Berlin präsentiert werden - dann kommen auch ehemalige politische Häftlinge zu Wort.

„Geringfügige „Arbeitsbelohnungen“, schwerste Bestrafungen bei Verweigerung der Arbeit, eine hohe Unfallquote und schlechte Ernährung dienten nur einem Ziel: ein Maximum an Profit aus den Strafgefangenen herauszuholen“, heißt es in einer Mitteilung der UOKG. „Inhaftierte waren im Braunkohle-Tagebau in der Lausitz und in Bitterfeld eingesetzt. Politische Häftlinge und Strafgefangene mussten dort zwangsweise unter unmenschlichen Bedingungen arbeiten“, sagte der Politikwissenschaftler Christian Sachse, der die Studie erstellte, der „Bild“-Zeitung.

Der UOKG-Vorsitzende Rainer Wagner forderte laut „Berliner Zeitung“ Entschädigungen von der Bahn als Rechtsnachfolgerin. „Die Deutsche Bahn AG darf sich nicht wegducken“, sagte er. Sie sei „hundertprozentig in der Verantwortung für die Reichsbahn“. Der Verfasser der Studie sieht im Fall der Tagebau-Zwangsarbeit den Energiekonzern Vattenfall „in der moralischen Verantwortung, eine finanzielle Entschädigung für die Häftlinge zu leisten“.

Nach einem Vorabbericht des Fernsehmagazins „Report Mainz“ kam Sachse zu dem Ergebnis, dass die Reichsbahn in der DDR regelmäßig Kontingente von Zwangsarbeitern erhalten hatte. Jährlich seien rund 1200 bis 1500 Strafgefangene eingesetzt und zu schweren Arbeiten gezwungen worden - im Gleisbau oder bei der Verschrottung von Waggons.

Der Vorsitzende des Rates der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Markus Meckel, widersprach gegenüber der „Berliner Zeitung“ den Forderungen an die Bahn: „Das ist kein zusätzliches und besonderes Unrecht“. Er sehe keine unmittelbare Regresspflicht seitens der Deutschen Bahn AG. „Das Unrecht war auch nicht spezifisch. Es betraf nicht nur politische Häftlinge, sondern Häftlinge insgesamt.“ Eigene Forschungen hätten bisher keine Hinweise auf diese Themen ergeben, hatte ein Sprecher der Bahn AG zuvor erklärt.

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