Erbschaftsteuer-Urteil: Waldbesitzer warnen vor „Heuschrecken“
Düsseldorf (dpa) - Die deutschen Waldbesitzer fürchten um ihre Erträge angesichts möglicher Änderungen bei der Erbschaftsteuer und neuer Stromtrassen.
Sollte das Bundesverfassungsgericht die Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer für Waldbesitzer kippen, müssten diese zur Finanzierung „Stück für Stück“ ihren Wald verkaufen. Die Folge wäre, dass internationale Finanzinvestoren kleine Wälder aufkaufen, sagte der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände, Philipp Freiherr zu Guttenberg, der „Wirtschaftswoche“. „Dann kämen die Heuschrecken in die deutschen Wälder.“
Die Karlsruher Richter verhandeln am 8. Juli über eine Vorlage der Bundesfinanzhofes, der das 2009 neu geregelte Erbschaftssteuerrecht für verfassungswidrig hält. Demnach ist Betriebsvermögen, zu dem auch Wald zählen kann, im Erbfall in der Regel steuerfrei.
Außerdem wiederholte zu Guttenberg seine Forderung nach Schadenersatz für Waldflächen, die dem Bau neuer Stromtrassen für die Energiewende zum Opfer fallen. Angemessen sei eine wiederkehrende Vergütung, die sich nach dem Marktwert richtet. „Wenn das nicht geschieht, werden Waldeigentümer vor Gericht gehen.“ Bisher erhielten sie einmalig eine Entschädigung von 10 bis 20 Prozent des Verkehrswertes der betroffenen Flächen.
„Die Regelung stammt aus den 50er und 60er Jahren, als die Stromversorgung noch in staatlicher Hand war. Jetzt haben wir private Netzbetreiber. Die verdienen sich eine goldene Nase, und wir verlieren Teile unserer Produktionsgrundlage“, kritisierte zu Guttenberg, der selbst zwei Forstbetriebe besitzt.