Streit um Arbeitszeit Erste Warnstreiks in der Metallindustrie
Stuttgart/Berlin (dpa) - Der Tarifkonflikt für die bundesweit 3,9 Millionen Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie nimmt Fahrt auf. Gestützt auf ein Rechtsgutachten halten die Arbeitgeber wesentliche Teile der IG-Metall-Forderung für nicht rechtmäßig.
Die Gewerkschaft lässt sich davon aber nicht beeindrucken und startet kurz nach Ablauf der Friedenspflicht erste Warnstreiks. Weitaus größere Aktionen mit tausenden Teilnehmern sind für die kommende Woche geplant.
Zu einer Kundgebung bei der Volkswagen-Tochter Porsche werden am Donnerstagvormittag mehr als 1000 Teilnehmer erwartet, wie eine Sprecherin der örtlichen Verwaltungsstelle Stuttgart am Mittwoch mitteilte. Gesamtbetriebsratschef Uwe Hück wolle über den Stand der Tarifgespräche informieren. Außerdem solle der Druck auf die Arbeitgeber erhöht werden.
Schon am Dienstag hatte es erste Warnstreiks in Hannover und Salzgitter gegeben. Rund 100 Teilnehmer zogen bei den beiden Kabelherstellern RFS und Nexans in der niedersächsischen Landeshauptstadt am Vormittag vor das Werkstor. In Salzgitter legten bei Bosch rund 250 Beschäftigte die Arbeit nieder.
Die Friedenspflicht in der deutschen Schlüsselindustrie ist mit dem 31. Dezember abgelaufen. Ab 8. Januar plant die IG Metall in allen Regionen befristete Arbeitsniederlegungen. Bisher wurden zwei Verhandlungsrunden in allen Regionen absolviert. Die nächsten Tarifgespräche für den möglichen Pilotbezirk Baden-Württemberg sind für den 11. Januar angesetzt.
In der zweiten Runde der regional geführten Verhandlungen hatten die Arbeitgeber ein Lohnplus von zwei Prozent im April angeboten, zudem eine Einmalzahlung von 200 Euro für die Monate Januar bis März. Die IG Metall fordert bundesweit sechs Prozent mehr Geld und das Recht auf eine vorübergehende Absenkung der Wochenarbeitszeit auf 28 Stunden. Dabei sollen bestimmte Gruppen - etwa Schichtarbeiter, Eltern junger Kinder und Angehörige von Pflegebedürftigen - einen Teillohnausgleich erhalten.
Die vorgeschlagenen Regelungen zur Teilzeitarbeit mit Lohnausgleich werden in einem von Gesamtmetall bestellten Gutachten als rechtswidrig eingestuft. Ein Streik, der die Durchsetzung auch nur einer illegalen Tarifforderung zum Ziel hat, sei „insgesamt unzulässig“, heißt es in dem Gutachten, das der Arbeitsrechtler Clemens Höpfner aus Münster erstellt hat. Die Ausgleichszahlungen benachteiligten all jene Beschäftigten, die schon in Teilzeit arbeiten und dafür nichts bekommen.
Der Hauptgeschäftsführer von Gesamtmetall, Oliver Zander, erklärte, „die Forderungen der IG Metall umzusetzen, würde bedeuten, dass die Beschäftigten, die unter diesen Bedingungen in Teilzeit wechseln, pro Stunde mehr verdienen als die Beschäftigten, die sich schon vorher beziehungsweise dauerhaft für Teilzeitmodelle entscheiden haben, und auch mehr als diejenigen, die in Vollzeit weiterarbeiten. Das ist ungerecht, diskriminierend und rechtswidrig.“ Die IG Metall hatte mit dem Vorschlag gekontert, dass man die Ausgleichszahlungen gerne auf die bereits vorhandenen Teilzeitkräfte ausdehnen könne.
Mit dem Gutachten sei „auch klar, dass die Arbeitgeber die Forderung der IG Metall nicht erfüllen können — denn ansonsten würde ein Tarifvertrag abgeschlossen, dessen Regelungen gegen das Gesetz verstoßen“, erklärte hingegen Zander. Unternehmen könnten sogar verklagt werden. Im Falle von Streiks bestehe sowohl für die Gewerkschaft als auch für die am Arbeitskampf beteiligten Arbeitnehmer das Risiko, „zur Zahlung von Schadenersatz für die verursachten Schäden verurteilt zu werden“, fügte Zander hinzu. Konkrete rechtliche Schritte kündigte Gesamtmetall aber nicht an.