EU-Kommission will Mehrwertsteuer-Erklärungen vereinfachen
Brüssel (dpa) - Firmen sollen nach dem Willen der EU-Kommission künftig einfachere Mehrwertsteuer-Erklärungen abgeben können. Die Brüsseler Behörde schlägt EU-weit einheitlichere Formulare dafür vor.
Dies werde „radikale Auswirkungen“ auf die Kosten und Komplexität der Erklärungen haben, versprach EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta. Etwa durch Einsparungen beim Verwaltungsaufwand und korrektere Erklärungen könne die Wirtschaft bis zu 15 Milliarden Euro pro Jahr sparen, schätzt die Kommission. Der Vorschlag braucht die Zustimmung der Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments.
Etwa 13 Prozent aller Mehrwertsteuer-Zahler müssten ihre Erklärungen bisher in mehr als einem europäischen Land abgeben, hieß es. Dabei reichen Unternehmen Informationen ein, mit denen die Behörden die zu zahlende Mehrwertsteuer ermitteln.
Auf den neuen Formularen soll es fünf einheitliche Pflichtfelder geben, die EU-Staaten könnten die Liste auf bis zu 26 Boxen verlängern. Auch die Abgabefristen will die EU-Kommission vereinheitlichen. Kleine Unternehmen müssten nur einmal im Jahr eine Mehrwertsteuer-Erklärung machen.
„Steuerzahler, die grenzüberschreitend operieren, haben mit einem Durcheinander an Informationsanforderungen, Abläufen und Fristen zu kämpfen - bloß, um die Mehrwertsteuer zu erklären, die sie schuldig sind“, erläuterte Semeta. Während Unternehmen auf irischen Formularen zum Beispiel gerade einmal sechs Felder ausfüllen müssten, seien es in Ungarn 99 und in Italien sogar 586. In Deutschland fordern die Behörden von Firmen Angaben zu 45 Punkten.