EU-Urteil: Schafe müssen Elektrochips tragen
Luxemburg/Aidlingen (dpa) - Schafe und Ziegen müssen in Europa einen Elektrochip tragen. Das ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtens, weil es dem Kampf gegen Tierseuchen dient.
Eine Krankheit lasse sich besser zurückverfolgen, wenn Schafe individuell gekennzeichnet seien. Rechtmäßig sei auch die Vorschrift, ein Register über die Herde zu führen, entschieden die Richter am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-101/12).
Geklagt hatte ein Schäfer aus Aidlingen in Baden-Württemberg, dem 450 Mutterschafe gehören. Er wandte sich an das Verwaltungsgericht Stuttgart. Die Richter dort baten ihre EuGH-Kollegen um Hilfe bei der Auslegung der EU-Vorschriften.
Der Kläger sah in den EU-Auflagen zur Kennzeichnung einen Verstoß gegen seine unternehmerische Freiheit. Zudem sei die Kennzeichnung aufwendig und belastend für die Tiere. Ausnahmen für Halter von Rindern und Schweinen hielt er für diskriminierend, Ausnahmen für Staaten mit geringen Beständen an Schafen und Ziegen seien unfair.
Die Luxemburger Richter erkannten zwar einen Teil dieser Bedenken an, argumentierten aber, dass auch für den Schäfer die Vorteile überwögen. Die Tiere seien besser vor verheerenden Krankheiten und Notschlachtungen geschützt.
Die EU hatte die Pflicht zum Elektrochip nach dem schweren Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Jahr 2001 eingeführt. Da die Behörden Schwierigkeiten hatten, die Krankheit zurückzuverfolgen, wurden mehrere Millionen Tiere vorbeugend geschlachtet. Später stellte sich heraus, dass viele von ihnen gar nicht infiziert waren.