EU will deutsche Steuerregelungen für Unternehmen prüfen
Brüssel (dpa) - Die EU-Kommission will nun auch deutsche Steuerregelungen für Unternehmen genauer unter die Lupe nehmen. Die Brüsseler Behörde forderte nach eigenen Angaben ausgewählte Steuervorbescheide an.
Dies sind schriftliche Erklärungen von Steuerbehörden an Unternehmen, die im Vorhinein festlegen, wie die Unternehmenssteuer zu berechnen ist und welche Steuervorschriften angewendet werden. Luxemburg war wegen solcher Bescheide in der sogenannten Luxleaks-Affäre in den Verdacht geraten, internationalen Großkonzernen wie Amazon unfaire Vorteile einzuräumen.
Über die genaue Zahl der nun in Deutschland angeforderten Steuervorbescheide und über die betroffenen Unternehmen wollte die EU-Kommission keine Angaben machen. Ähnliche Anfragen gingen am Montag auch an 14 weitere Mitgliedstaaten. Durchschnittlich wurden nach Angaben aus EU-Kreisen fünf bis zehn Steuervorbescheide („tax rulings“) angefordert.
„Wir werden diese sorgfältig prüfen, um festzustellen, ob Mitgliedstaaten mit Hilfe von Steuervorbescheiden einzelnen Unternehmen selektive Steuervergünstigungen gewähren und damit gegen die EU-Beihilfevorschriften verstoßen“, kommentierte die zuständige EU-Kommissarin, Margrethe Vestager, ohne auf Details einzugehen. Sie betonte, dass die Bitten um Auskunft noch nichts darüber aussagen, ob weitere Schritte eingeleitet werden.
Das Bundesfinanzministerium in Berlin teilte mit, die Anfrage eingehend prüfen zu wollen. Bis zum späten Montagnachmittag habe sie allerdings noch gar nicht vorgelegen.
Hintergrund des EU-weiten Prüfverfahrens sind neben der „Luxleaks-Affäre“ möglicherweise illegale Regelungen für den Smartphone-Riesen Apple in Irland und die Kaffeehauskette Starbucks in den Niederlanden. Aus diesen Ländern sowie aus Malta, Großbritannien und Zypern hatte die Kommission bereits vor längerem Vorbescheide angefordert.
Estland und Polen drohte die Kommission am Montag mit einer Klage vor dem Gerichtshof der Union, weil die beiden Länder bislang nicht einmal die verlangten Basisinformationen über ihre generelle Vorgehensweise bei Steuervorbescheiden übermittelt hätten. Solche Angaben hatte die EU-Kommission im Dezember von allen 28 EU-Staaten gefordert.