Euro-Rettungsschirm verliert Spitzenrating bei Moody's
Frankfurt/Luxemburg (dpa) - Die Schuldenkrise hält die Europäer weiter in Atem. Der Euro-Rettungsschirm hat sein Spitzenrating bei Moody's verloren. Die Agentur senkte die Bonitätsnoten von ESM und EFSF von „Aaa“ um eine Stufe auf „Aa1“.
Der Ausblick für beide Hilfsfonds bleibt negativ.
Das heißt, es droht eine weitere Absenkung. Damit muss Europa im Kampf gegen die Schuldenkrise nach den jüngsten Fortschritten bei der Rettung Griechenlands wieder einen herben Rückschlag wegstecken.
Die Abstufung sei eine Folge der schlechteren Bonität des Euro-Schwergewichts Frankreich, erklärte Moody's am späten Freitag in Frankfurt. Ein schlechteres Rating kann die Aufnahme von frischem Geld am Kapitalmarkt verteuern und erschweren. Allerdings ist eine Note von „Aa1“ noch immer sehr gut. Zum anderen ist Moody's nur eine der großen Ratingagenturen. Beim Konkurrenten Fitch besitzt der Rettungsschirm weiterhin das begehrte Triple-A.
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ist der Nachfolger des zeitlich begrenzten Rettungsschirms EFSF. Der Krisenfonds gibt im Notfall an den Finanzmärkten Anleihen heraus, für welche die Euro-Länder garantieren. Diese Gelder werden dann als Kredite an bedürftige Staaten verzinst weitergegeben.
„Moody's Rating-Entscheidung ist schwer zu verstehen“, erklärte der Chef des Euro-Rettungsfonds, Klaus Regling. Moody's verkenne den außergewöhnlich festen institutionellen Rahmen, die politische Rückendeckung sowie die starke Kapitalstruktur. Eurogruppenchef Jean-Claude Juncker stellte sich stellvertretend für die 17 Euroländer hinter ESM und EFSF - „politisch und finanziell“.
Der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft, Michael Hüther, zeigte dagegen Verständnis für den Schritt der Ratingagentur. „Alle verlangen immer frühzeitige Warnungen von den Ratingagenturen. Deshalb sollte man sich jetzt nicht beschweren“, sagte Hüther der „Welt am Sonntag“.
Moody's hatte Frankreich kürzlich ebenfalls von „Aaa“ auf „Aa1“ abgestuft. Das hatte die Ratingagentur damit begründet, dass sich Frankreichs langfristige wirtschaftliche Wachstumsaussichten eingetrübt hätten. Das Land habe an Wettbewerbsfähigkeit eingebüßt, hatte Moody's geurteilt.
Frankreich ist nach Deutschland die wichtigste Stütze des ESM. Der Anteil der Franzosen liegt bei 20,3 Prozent. Deutschland steht hinter 27,1 Prozent der insgesamt 700 Milliarden Euro an Kapital und Garantien. Die Bundesrepublik besitzt bei allen drei großen Ratingagenturen weiterhin ein Triple-A, bei Moody's allerdings mit einem negativen Ausblick.
Die Abstufung kommt in einer Zeit, in der Europa einen Etappenerfolg beim Kampf gegen die Schuldenkrise feiern konnte: Anfang der Woche hatten sich die internationalen Geldgeber nach wochenlangem Streit auf die Auszahlung neuer Milliardenkredite für Griechenland verständigt. Der Bundestag hatte am Freitag dem Maßnahmenbündel zugestimmt.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verteidigte die Maßnahmen für das schuldengeplagte Euro-Mitglied. Sie wies den Vorwurf der SPD zurück, sie sage den Bürgern nicht die Wahrheit über die Belastungen. „Ich kenne meine Pflicht und sage deshalb den Bürgerinnen und Bürgern immer wieder, wie die Lage ist. Ich werde weiter das tun, was für Deutschland und Europa am besten ist und die finanziellen Folgen so gering wie möglich hält“, sagte sie der „Bild am Sonntag“.
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß, forderte: „Nach der von ökonomischer und politischer Blindheit geprägten Entscheidung von Moody's zur Herabstufung des ESM muss jetzt der europäische Entscheidungsprozess zur Regulierung der Ratingagenturen beschleunigt werden.“
Als Lehre aus der Krise will die EU Ratingagenturen an die Kandare nehmen. Künftig sollen die Bonitätsprüfer für grobe Fehlurteile haftbar sein. Anleger und Emittenten können vor Gericht Verluste einklagen, wenn Ratingagenturen ein Unternehmen oder einen Staat absichtlich oder fahrlässig falsch beurteilen. Zudem müssen Unternehmen wie Moody's, Fitch oder Standard & Poor's, die großen Drei der Branche, ihre Urteile besser begründen und offenlegen, nach welchen Kriterien sie ihre Entscheidung gefällt haben.
Auf diese Regeln hatten sich EU-Kommission, Europaparlament und EU-Staaten am vergangenen Dienstag verständigt. EU-Ministerrat und Parlament müssen den Kompromiss formal noch annehmen. Die neuen Regeln sollen im Februar oder März nächsten Jahres in Kraft treten.