Exklusives Sparkassen-Rot? BGH verkündet Urteil
Karlsruhe (dpa) - Im Streit zwischen den Sparkassen und den Santander-Banken um die Markenfarbe Rot fällt heute eine wichtige Entscheidung.
Derzeit haben sich die Sparkassen ihr Rot beim Patent- und Markenamt für das Privatkundengeschäft exklusiv gesichert. Nun gibt der Bundesgerichtshof (BGH) bekannt, ob die Marke auf Antrag von Santander gelöscht werden muss.
Die Bankengruppe verwendet weltweit fast den gleichen Ton. Das Bundespatentgericht hatte 2015 die Löschung angeordnet, dagegen haben die Sparkassen Revision eingelegt. Entscheidend dürfte sein, wie weit sich das Rot im deutschen Markt als Sparkassen-Farbe durchgesetzt hat. Hält der BGH die verschiedenen Gutachten dazu für nicht aussagekräftig, könnte das Verfahren auch in eine neue Runde gehen.
Unabhängig davon laufen mehrere andere Prozesse zum Sparkassen-Rot. Sollte Santander am Ende den Kürzeren ziehen, müsste die Bank ihren Auftritt in Deutschland komplett neu gestalten. (Az. I ZB 52/15)