Fehlende Vertragsklausel: BGH prüft Gaspreiserhöhung

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof prüft, ob ein Energieversorger ohne entsprechende Vertragsklausel die Tarife erhöhen darf. Den Richtern liegt die Klage eines Kunden aus Brandenburg gegen den Energieversorger EWE vor.(Az.: VIII ZR 370/13)

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Der Kläger will rund 1500 Euro zurück, die er seiner Ansicht nach für das Abrechnungsjahr 2007/2008 zu viel gezahlt hat. Der Fall könnte Grundsatzbedeutung haben. Die Richter wollen daher länger als üblich beraten und ihr Urteil am 3. Dezember verkünden.

Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Versorger bestand seit 1997. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens, in denen die Tariferhöhungen geregelt sind, hat der Kunde damals aus ungeklärten Umständen nach eigenen Angaben nicht erhalten.

Die AGB sind im vorliegenden Fall daher nicht Bestandteil des Vertrages geworden. Üblicherweise werden sie mit den Vertragsunterlagen mitgeschickt. Das konnte EWE aber nicht beweisen. Der BGH will nun grundsätzlich prüfen, ob der Kunde dennoch Preissteigerungen akzeptieren muss.

EWE hatte die Preise von anfangs 2,15 Cent pro Kilowattstunde nach und nach auf 4,31 Cent erhöht. Der Kunde zahlte zunächst, reichte dann aber Klage ein. Vor dem Landgericht Potsdam war er damit größtenteils gescheitert. Das Gericht lastete ihm an, jahrelang widerspruchslos seine Rechnungen beglichen zu haben.

Niemand lese seine Strom-oder Gasrechnung, sagte der Anwalt des Klägers am Dienstag in Karlsruhe. Sie seien nicht verständlich. Es könne seinem Mandanten daher nicht angelastet werden, wenn er erst nach Jahren die Preissteigerungen entdeckt und dann reagiert habe.