Gabriel verteidigt Edeka/Tengelmann-Kurs

Mülheim/Berlin (dpa) - Im Rechtsstreit um die gestoppte Fusion der Handelsketten Edeka und Kaiser's Tengelmann dringt das Mülheimer Familienunternehmen nun auf eine zügige Entscheidung.

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Die Begründung für die von den Anwälten des Unternehmens vorgelegte Nichtzulassungsbeschwerde enthalte einen Zusatz zur Eilbedürftigkeit, berichtete eine Tengelmann-Sprecherin am Donnerstag auf Anfrage. Das „Handelsblatt“ hatte zuvor über ein Schreiben berichtet, in dem die Anwälte des Unternehmens eine rasche Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe fordern.

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte die zuvor von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel(SPD) erteilte Ministererlaubnis für die Übernahme der Supermarktkette Tengelmann durch Edeka vor knapp zwei Monaten vorläufig gestoppt. Nun wünschten sich die Anwälte eine Entscheidung über die eingereichte Rechtsbeschwerde noch „deutlich“ vor der mündlichen Verhandlung in Düsseldorf Mitte November, berichtete die Zeitung.

Hintergrund sei eine zunehmend schwieriger werdende Lage der Supermarktkette, deren weiteres Schicksal sich seit zwei Jahren in der Schwebe befinde. Für Kaiser's Tengelmann werde es daher immer schwieriger, einen ordentlichen Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Weil die Kette keine günstigen Einkaufskonditionen erhalte, liefen die Kunden davon.

Bundeswirtschaftsminister Gabriel verteidigte sein Eingreifen in die Fusion der Handelsketten Edeka und Kaiser's Tengelmann am Donnerstag vor dem Bundestags. „Wenn es einen Gemeinwohlgrund gibt, dann doch wohl den der Sicherung von 8000 bis 16 000 Arbeitsplätze“, sagte der SPD-Chef. Die inzwischen abgeschlossenen Tarifverträge gingen über das hinaus, was er den Unternehmen an Auflagen für die Fusion gemacht habe. „Ich will mal sehen, wer das ernsthaft in Frage stellen kann, deswegen bin ich ganz gelassen.“

Gabriel hatte die Fusion genehmigt, obwohl das Bundeskartellamt sie untersagt hatte. Mit seinem Entscheid hatte das Düsseldorfer Oberlandesgericht seine Ministererlaubnis kassiert und den Verdacht der Befangenheit in den Raum gestellt hatte.