Gericht: Online-Brief nicht sicher

Die Post muss die Werbung für ihre E-Briefe ändern: Sie sind nicht so verlässlich und verbindlich wie die klassische Post.

Bonn. Groß hat die Deutsche Post für ihren neuen Onlinebrief getrommelt. Eine der wichtigsten Botschaften lautete: Mit dem E-Postbrief werden der klassische Brief und das Briefgeheimnis vertraulich, verbindlich und verlässlich ins Internet übertragen.

Doch die Werbesprüche gelten nur begrenzt und könnten nach einem Gerichtsurteil irrige Vorstellungen über die Rechtsverbindlichkeit hervorrufen. Miet- oder Jobkündigungen etwa bedürfen weiterhin der eigenhändigen Unterschrift und nicht etwa nur digitaler Signaturformen.

Die Deutsche Post darf daher nach einem Urteil des Bonner Landgerichts (Az.: 14 O 17/11) beim E-Postbrief nicht mehr damit werben, dass er „so sicher und verbindlich wie der Brief“ sei. Diese Aussage sei „unwahr“.

Untersagt wurde zudem die Aussage, dass der Onlinebrief die Vorteile des klassischen Briefs ins Internet übertrage und „damit auch in der elektronischen Welt eine verbindliche, vertrauliche und verlässliche Schriftkommunikation“ biete.

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Verbraucher könnten durch die falsche Annahme, elektronische Post sei so verbindlich wie ein Brief und rechtliche Erklärungen bedürften auch keiner eigenhändigen Unterschrift, Fristen versäumen und erhebliche Nachteile erleiden, warnte der Dachverband.

Für bestimmte Fälle — wie die Kündigung eines Mietvertrags — sei für eine rechtsverbindliche Erklärung die Schriftform und eine eigenhändige Unterschrift zwingend vorgeschrieben, hieß es. Diese Schriftform könne nur durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden. „Diese Möglichkeit besteht beim E-Postbrief jedoch nicht.“

Ein Post-Sprecher kündigte Berufung gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil an. „Wir teilen nicht die Rechtsauffassung des Gerichts.“ Das Unternehmen sehe auch keine Anhaltspunkte für „irreführende“ Aussagen.