Gericht reduziert Kartellstrafe für ThyssenKrupp
Luxemburg (dpa) - Der ThyssenKrupp-Konzern kommt bei einer Geldbuße wegen illegaler Absprachen mit anderen Fahrstuhlherstellern billiger davon. Das EU-Gericht erster Instanz reduzierte am Mittwoch die im Jahr 2007 verhängte Strafe der EU-Kommission von 480 auf rund 320 Millionen Euro.
Dabei ging es um die Beteiligung an einem Kartell für Aufzüge und Rolltreppen. Nach Ansicht der Richter hat die EU-Kommission eine zu hohe Strafe angesetzt, weil sie die ThyssenKrupp AG und deren Tochtergesellschaften zu Unrecht als Wiederholungstäter ansah.
Die Brüsseler Wettbewerbshüter hatten 2007 eine Rekordstrafe von fast einer Milliarde Euro gegen vier Marktführer verhängt. Dazu gehörten neben ThyssenKrupp auch der US-Branchengigant Otis, die Schindler AG (Schweiz) und Kone (Finnland). Deren Klagen lehnte das Luxemburger Gericht am Mittwoch ab und bestätigte die Geldbußen.
Gemeinsam hatten die Konzerne zwischen 1995 und 2004 den Markt für Aufzüge und Rolltreppen in Deutschland, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden aufgeteilt. So vereinbarten sie, wer einen Auftrag bekommen sollte und trieben die Preise künstlich hoch. Laut EU-Kommission waren hochrangige Manager daran beteiligt.
Solche Absprachen zulasten von Konkurrenten und Verbrauchern sind in der EU verboten. Der Löwenanteil der Strafe war damals auf ThyssenKrupp entfallen. Dabei hatte die EU-Kommission dem Unternehmen als „Wiederholungstäter“ eine um 50 Prozent erhöhte Strafe aufgebrummt. Nun reduzierten die Richter die Summe auf 319,78 Millionen Euro.
Das Essener Unternehmen begrüßte, dass das Europäische Gericht der Argumentation von ThyssenKrupp „in Teilen“ gefolgt sei. Zu weiteren Einzelheiten wollte ein Unternehmenssprecher keine Stellung nehmen. Dies sei erst nach sorgfältiger Prüfung der Urteils- und Entscheidungsbegründungen möglich, hieß es.
Erst vor wenigen Wochen waren Vorwürfe gegen den ThyssenKrupp-Konzern bekanntgeworden, mit seiner Tochterfirma GfT Gleistechnik in ein weiteres Kartell unter dem Namen „Schienenfreunde“ verwickelt zu sein. Dabei soll durch Preisabsprachen bei Eisenbahnschienen seit mindestens 1998 ein hoher Millionenschaden angerichtet worden sein. Nach Angaben der Bochumer Staatsanwaltschaft sind 30 Beschuldigte aus zehn Unternehmen im Visier der Ermittler, darunter die ThyssenKrupp-Tochter und die an der Wiener Börse notierte Voestalpine.
In einem anderen Fall verringerte das EU-Gericht ebenfalls eine Kartellstrafe. Der italienische Öl- und Energiekonzern Eni muss statt 272 nur 181,5 Millionen Euro Geldbuße zahlen. Bei dem Verfahren ging es um Preisabsprachen für synthetischen Kautschuk. Da die Richter die Beteiligung der Unternehmen Unipetrol und Trade-Stomil an dem Kartell nicht als erwiesen ansahen, hoben sie die Geldbuße der EU-Kommission für beide Unternehmen auf.