Gerichtsentscheid: Daimler gewinnt im Kältemittel-Streit

Ein Gericht hat den Zulassungsstopp für Mercedes-Modelle in Frankreich aufgehoben. Nun liegt der Ball bei der EU.

Paris/Stuttgart. Gute Nachrichten für Daimler: Der Zulassungsstopp für Mercedes-Modelle in Frankreich wird per Gerichtsentscheidung aufgehoben. Frankreich hatte sich seit Anfang Juli geweigert, Kompaktmodelle von Mercedes zuzulassen, die vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) mit einem alten Kältemittel zertifiziert worden waren. Daimler hatte dagegen eine Verfügung beantragt.

Für Daimler bedeutet sie bares Geld: Mehr als 4500 Fahrzeuge können die Schwaben jetzt an Kunden in Frankreich ausliefern, Umsatzeinbußen werden abgewendet. Dennoch ist die Entscheidung nur ein Etappensieg für den Autobauer — und zwar im doppelten Sinn.

Die Entscheidung der Pariser Richter ist vorläufig. Ein endgültiges Urteil steht noch aus. Außerdem bleibt strittig, ob das von Daimler boykottierte neue Kältemittel — wie in Stuttgart befürchtet — wirklich gefährlich ist. Langfristig kommt der Konzern nach geltendem Recht nicht um die neue Substanz herum.

Frankreich stört sich an dem Kühlmittel, das in den Klimaanlagen der Autos zirkuliert. Nach EU-Vorschrift müssen Autobauer mittlerweile ein klimaschonenderes Kältemittel namens R1234yf in ihren Fahrzeugen verwenden. Daimler weigert sich jedoch, die Substanz einzufüllen, weil sie in internen Tests Feuer gefangen hatte. Obwohl Daimler für die Modelle eine Zulassung vom Kraftfahrtbundesamt hat, sieht Frankreich einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht.

Das ist bis heute nicht klar. In Branchenkreisen wird gemutmaßt, dass Frankreich damit Eigeninteressen verfolgt. So könnte die französische Blockade etwa eine Retourkutsche für den Kurs der Bundesregierung beim Thema Reduzierung der CO2-Abgasemission sein. Paris sträubt sich gegen eine von Deutschland befürwortete Lockerung der geplanten Normen — französische Hersteller wie Renault und PSA punkten nämlich mit vergleichsweise geringem Treibhausgas-Ausstoß.

Das KBA hat das Mittel unter die Lupe genommen — und kam zu einem zwiespältigen Ergebnis. Die Behörde stellte unter Extremtests Flammen fest, bei den rechtlich ausreichenden Standardversuchen allerdings nicht.

Der Ball liegt bei der EU. „Die Verwendung des Kältemittels basiert auf EU-Recht“, sagt ein KBA-Sprecher. „Daher ist die EU gefordert, hier Lösungen zu finden.“ Sie muss urteilen, ob das Kältemittel eine Gefahr darstellt.