Tarifverträge verbindlich Gesetzliche Neuregelung für mehrere Sozialkassen
Berlin (dpa) - Um das sogenannte Sozialkassenverfahren zu retten, hat der Bundestag die Tarifverträge von insgesamt elf Branchen per Gesetz für allgemeinverbindlich erklärt.
Nachdem die Abgeordneten im Januar bereits eine entsprechende Rechtsgrundlage für das Baugewerbe geschaffen hatten, beschloss das Parlament am späten Donnerstagabend einstimmig identische Regelungen für weitere Berufsgruppen - unter anderem für Maler, Lackierer und Dachdecker, aber auch für Bäcker, Landwirte und Zeitungsredakteure.
Die von den Tarifparteien geschaffenen Sozialkassen sichern unter anderem die Urlaubsansprüche der Betroffenen und gewähren Beihilfen zur Altersversorgung. Im vergangenen Jahr hatten jedoch mehrere Arbeitgeber vor dem Bundesarbeitsgericht erfolgreich gegen ihre Pflichtbeiträge zur Bau-Sozialkasse geklagt.
Um deren Fortbestand zu sichern, hat der Bundestag eine neue gesetzliche Grundlage für die Allgemeingültigkeit der entsprechenden Tarifverträge geschaffen - zunächst für die direkt betroffene Baubranche, jetzt auch für andere Branchen, in denen es ähnliche Vereinbarungen gibt. Ohne Allgemeinverbindlichkeit könnten Arbeitgeber ohne Tarifbindung ihre Beiträge zurückverlangen. Für die Sozialkassen wäre das möglicherweise existenzbedrohend.