Höhere Übernahme-Hürden: Regierung schützt sensible Firmen

Mit Mühe konnte der Einstieg eines Konzerns aus China in die deutsche Stromversorgung verhindert werden. Nun werden Regeln verschärft.

Die Bundesregierung verhinderte mit einem ungewöhnlichen Schritt einen solchen Einstieg Chinas in die deutsche Stromversorgung.

Foto: Arne Immanuel Bänsch

Berlin. Chinesische Investoren greifen nach deutschen Unternehmen — in sensiblen Bereichen sollen milliardenschwere Übernahmen nun deutlich erschwert werden. Derzeit befinde sich eine Reform der Außenwirtschaftsverordnung in der Abstimmung mit den anderen Ministerien, teilte ein Sprecher von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Dienstag in Berlin mit. Wenn ein Investor aus einem Nicht-EU-Staat an bestimmten Unternehmen Anteile erwerben will, soll es künftig ab einem geplanten 15-Prozent-Anteil eine strenge Investitionsprüfung geben. Bisher liegt der Wert bei 25 Prozent.

Ziel ist, dass die Bundesregierung frühzeitiger mitreden kann, ob legitime Sicherheitsinteressen Deutschlands betroffen sein könnten. „Natürlich wollen wir, dass Unternehmen weiterhin in Deutschland investieren“, sagte Minister Altmaier der Zeitung „Die Welt“. Aber Achtsamkeit dort, wo Sicherheitsinteressen berührt seien, gehöre auch zur sozialen Marktwirtschaft.

Für die Prüfverfahren kommen bei Interesse ausländischer Investoren unter anderem folgende Bereiche in Frage: Telekommunikation, IT-Sicherheit, Kraftwerke, Stromnetze, Trinkwasser- und Lebensmittelversorgung, Zahlungsverkehr, Wertpapier- und Derivatgeschäfte, Krankenhausinformationssysteme, Luftverkehr, Schienenverkehr, See- und Binnenschifffahrt und der Softwarebereich.

Zuletzt hatte die versuchte Übernahme eines der vier großen Stromnetzbetreiber Schlagzeilen gemacht: Die Bundesregierung verhinderte mit einem ungewöhnlichen Schritt einen solchen Einstieg Chinas in die deutsche Stromversorgung. Es gehe um den Schutz kritischer Infrastruktur, begründete die Regierung diesen Schritt.

Die Verschärfung soll auch verhindern, dass immer mehr Wissen und Patente abfließen. Geplant ist daher auch, dass nach „erfolgter Erwerbsprüfung bei weiteren Hinzuerwerben nochmalige Prüfverfahren möglich sind“. Zum Beispiel ein erstes Prüfverfahren beim geplanten Erwerb von 30 Prozent der Stimmrechte und ein weiteres Prüfverfahren, wenn 20 weitere Prozent erworben werden sollen und damit die kritische Grenze von 50 Prozent erreicht wird. Generell will die Bundesregierung bei allen „verteidigungsrelevanten Unternehmen, kritischen Infrastrukturen oder im Bereich bestimmter anderer ziviler sicherheitsrelevanter Technologien“ die Prüfschwellen verschärfen.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie forderte ein Vorgehen mit Augenmaß, um Investoren nicht abzuschrecken. „Deutschland ist auf ein offenes Investitionsklima angewiesen. Das Kapital wird heute zunehmend von den dynamischen Wachstumsmärkten der Schwellenländer angezogen“, sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang. Ausländische Investitionen seien wichtig für den Standort Deutschland. „Fast drei Millionen Arbeitnehmer arbeiten hierzulande für Unternehmen in ausländischer Hand.“ dpa