Kampf um Macht und Geld Im Familienkrach bei Aldi Nord naht die Stunde der Wahrheit
Düsseldorf (dpa) - Im dem seit Jahren dauernden Machtkampf bei Aldi Nord rückt die Stunde der Entscheidung näher.
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht verhandelte mehr als acht Stunden lang darüber, wie viel Einfluss die Familie des verstorbenen Gründersohns Berthold Albrecht künftig noch bei dem Discounter haben wird. Eine Entscheidung in dem Familiendrama traf das Gericht aber zunächst nicht, sondern vertagte das Verfahren.
Lange Zeit galt die Aldi-Eigentümerfamilie als mindestens ebenso verschwiegen wie reich. So gut wie nichts drang aus dem Milliardärsclan nach außen. Doch das änderte sich nach dem Tod von Berthold Albrecht im Jahr 2012. Plötzlich entbrannte ein öffentlicher Streit um Macht und Geld im Discounterreich. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung: Bertholds Ehefrau Babette Albrecht und Bertholds Bruder Theo Albrecht junior.
Es geht darum, wer wie viel bei Aldi Nord zu sagen hat und natürlich um viel Geld. Ausgetragen wird der Streit vor Gericht - und manchmal auch in den Medien. Etwa als Theo Albrecht Junior seiner Schwägerin im „Stern“ vorwarf, den letzten Willen ihres verstorbenen Mannes nicht zu akzeptieren.
Hintergrund des Streits ist die etwas komplizierte Eigentümerstruktur bei Aldi Nord. Das Unternehmen ist im Besitz von drei Stiftungen: der Markus-, der Lukas- und der Jakobus-Stiftung. Die Markus- und die Lukas-Stiftung werden von der Gründerwitwe Cäcilie Albrecht und ihrem Sohn Theo Albrecht Junior kontrolliert. Bei der Jakobus-Stiftung haben derzeit Babette Albrecht und ihre Kinder das Sagen. Große Investitionen und wichtige Entscheidungen können von den Stiftungen nur einstimmig freigegeben werden.
Das Zusammenspiel funktionierte über Jahrzehnte problemlos. Doch mit dem Tod von Berthold Albrecht war es plötzlich vorbei mit dem Frieden zwischen den Familienstämmen. Auslöser des Streits: Kurz vor seinem Tod hatte Berthold Albrecht mit einer Satzungsänderung die Macht der Familie im Stiftungsvorstand und damit im Unternehmen spürbar beschränkt.
Das wollte seine Witwe nicht hinnehmen und zog dagegen vor Gericht. Und das Verwaltungsgericht Schleswig gab ihr in erster Instanz auch recht und kippte die Satzungsänderung. Vor dem Oberverwaltungsgericht wurde diese Entscheidung am Donnerstag noch einmal neu aufgerollt. Akribisch wurde von den Juristen beider Seiten einmal mehr darüber gestritten, ob Formfehler die Satzungsänderung unwirksam machten oder nicht. Strittig war aber auch, ob der schwer kranke Berthold Albrecht zum Zeitpunkt der Satzungsänderung noch geschäftsfähig war.
Zusätzlich angeheizt wird der Familienstreit im Hause Albrecht von Differenzen im Lebensstil. Während Theo Albrecht junior dem „Stern“ schriftlich mitteilte: „Der Name Albrecht verpflichtet zu einem bescheidenen Lebensstil“, sah das schon sein Bruder Berthold in den letzten Lebensjahren offenbar anders. Allein zwischen 2009 und 2011 gab er rund 100 Millionen Euro für Bilder und Oldtimer aus, wie später der Zivilprozess seiner Erben gegen den Kunsthändler Helge Achenbach offenbarte.
Doch geht es um mehr als um familieninterne Zwistigkeiten. Da wichtige Entscheidungen für den Discounter von den Stiftungen nur einvernehmlich getroffen werden können, geht es auch um die Zukunft von Aldi Nord. Theo Albrecht junior warnte in einem spektakulären Interview im Sommer vergangenen Jahres: „Wenn die alte Satzung wirklich wieder gelten würde, könnten die Kinder von Berthold zusammen mit ihrem Anwalt das Unternehmen am Nasenring durch die Manege führen.“ Babette Albrecht und ihre Kinder weisen den Vorwurf, sie könnten gegen die Unternehmensinteressen handeln, indes entschieden zurück.
Bislang halten sich die Auswirkungen des Familienstreits auf das Unternehmen noch in Grenzen. Trotz allen Streits haben die Familienstiftungen zuletzt gemeinsam grünes Licht für das mehr als fünf Milliarden Euro teure Modernisierungsprogramm für die Aldi-Nord-Filialen und für die Verlängerung des Vertrages von Aldi-Nord-Chef Marc Heußinger um weitere fünf Jahre gegeben.