Kältemittelstreit mit Daimler: Rückenwind für Frankreich
Brüssel/Stuttgart (dpa) - Im Streit um das Auto-Kältemittel R134a bekommt Frankreich weitere Unterstützung. Vertreter der EU-Staaten hätten anerkannt, dass das Zurückziehen von Autos angebracht sein könne, teilte die EU-Kommission am Mittwochabend in Brüssel mit.
Die französischen Behörden hatten einen Zulassungsstopp für bestimmte Wagentypen des Herstellers Daimler verhängt, weil er das inzwischen für viele Neuwagen verbotene Kühlmittel weiter verwendet. Damit erkennen sie eine vom Kraftfahrtbundesamt erteilte erweiterte Typgenehmigung für Wagen der A-, B- und SL-Klasse vorerst nicht an.
„Die Mitgliedsstaaten haben anerkannt, dass bezüglich der Wagen, die nicht konform mit EU-Gesetzgebung sind, Korrekturmaßnahmen ergriffen werden sollen, um die Wagen konform zu machen“, schrieb die EU-Kommission. „Eingeschlossen das Zurückziehen von jenen nicht-konformen Fahrzeugen, die bereits auf dem Markt verkauft wurden, wie das bereits von einem Mitgliedsstaat getan wurde.“ Die EU-Kommission erläuterte, eine endgültige Entscheidung stehe noch aus - diese werde die Brüsseler Behörde selbst treffen. Nach bisheriger Einschätzung sehe sie die Sache aber ähnlich.
Ein Sprecher des Autoherstellers sagte am Abend, zu dem Statement lägen ihm noch keine Informationen vor. Bislang vertrete der Autohersteller die Auffassung, dass die Zulassung des Bundesamts europaweit gültig sei und einer Zulassung in den EU-Mitgliedsstaaten nichts im Wege stehe.
Ob und inwiefern eine Entscheidung aus Brüssel sich auf die deutsche Typgenehmigung auswirken würde, konnte eine Sprecherin des Kraftfahrtbundesamtes am Mittwoch im Vorfeld der Gespräche zunächst nicht sagen. Am Abend war bei der deutschen Behörde niemand zu erreichen.
Für die meisten Neuwagen sind eigentlich seit Jahresbeginn klimaschonendere Kältemittel vorgeschrieben. Das Mittel R1234yf erfüllt die EU-Auflagen, das von Daimler weiterhin genutzte R134a nicht. Daimler schließt den Einsatz seit Herbst 2012 aus und verweist auf eigene Tests, die Hinweise auf Sicherheitsrisiken des EU-konformen R1234yf ergeben hätten. Bei simulierten Unfällen habe sich R1234yf im Motorraum entzündet.
Zu möglichen Konsequenzen, die drohen, wenn Daimler sich nicht durchsetzt, wollte sich der Daimler-Sprecher nicht äußern. Im Geschäftsbericht heißt es dazu: „Sollte uns dies nicht rechtzeitig gelingen, könnten sich negative Auswirkungen auf die Herstellungskosten der betroffenen Fahrzeuge infolge der Vornahme technischer Anpassungen sowie auf die Absatzentwicklung ergeben.“
„Im Allgemeinen kann das neue Kältemittel R1234yf nicht ohne weiteres in Fahrzeugen eingesetzt werden, die dafür nicht ausgelegt sind“, erklärte Carsten Graf vom Technikzentrum des ADAC in Landsberg am Lech. Die Dichtungswerkstoffe und der Schmierstoff müssen auf das neue Kältemittel abgestimmt werden, außerdem müssen Einfüllstutzen ausgetauscht werden. Der Schritt zurück zum alten Mittel R134a sei dagegen, zumindest was die Dichtungen und den Schmierstoff angeht, technisch kein Problem.