Karlsruhe prüft Verfassungsbeschwerde gegen Bankenunion

Karlsruhe (dpa) - Abermals müssen die deutschen Verfassungsrichter ein Kernelement der Euro-Krisenpolitik unter die Lupe nehmen. Mehrere Professoren um den Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber greifen die Beschlüsse zur Europäischen Bankenunion an.

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Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde ging bereits am Freitag in Karlsruhe ein, wie das oberste deutsche Gericht am Montag mitteilte. Sie habe das Aktenzeichen 2 BVR 1685/14 erhalten. „Das Bundesverfassungsgericht wird die Beschwerde jetzt sorgfältig prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden“, sagte der Sprecher.

Die Bankenunion gilt als eines der ehrgeizigsten Projekte bei der Bewältigung der Finanz- und Staatsschuldenkrise. Sie besteht aus drei Säulen: Einer gemeinsamen Bankenaufsicht unter dem Dach der Europäischen Zentralbank (EZB), die im Herbst 2014 starten soll, sowie einem gemeinsamen Mechanismus samt Finanzierungsfonds zur Abwicklung strauchelnder Banken, der 2016 einsatzbereit sein soll. Als weiterer Baustein werden nationale Einlagensicherungssysteme harmonisiert.

Die EU-Kommission gab sich am Montag zuversichtlich, dass die Rechtstexte zur Bankenunion „rechtlich gut fundiert und beständig“ seien. „Die Bankenunion steht vollkommen in Übereinstimmung mit den europäischen Verträgen“, teilte ein Sprecher der EU-Behörde in Brüssel mit.

Die Europäische Zentralbank und der Rechtsdienst des EU-Ministerrates teilten diese Einschätzung. Auch das Bundesfinanzministerium ist überzeugt, dass die Bankenunion und die Bankenaufsicht verfassungsgemäß sind. Die EZB selbst wies darauf hin, dass die gewählten politischen Vertreter in Europa in Übereinstimmung mit dem EU-Vertrag beschlossen hätten, dass die EZB bestimmte Aufgaben der Bankenaufsicht übernehmen soll.

Kerber argumentiert hingegen, die Bankenaufsicht sei rechtlich nicht gedeckt. „Die Europäische Zentralbank bekommt mehr Macht als ihr zusteht. Dies ist ein Grundrechtsverstoß“, hatte Kerber als Initiator der Verfassungsbeschwerde am Sonntag der Nachrichtenagentur dpa gesagt. Artikel 127 des Vertrags, der das geldpolitische Mandat der EZB regelt, erlaube keinen „Totaltransfer“ nationaler Aufsichten auf die EZB.

Um mögliche Ziel- und Interessenskonflikte zwischen der Geldpolitik und der Bankenaufsicht von vornherein zu unterbinden, hatten die EU-Politiker eigens die Struktur der EZB erweitert. Demnach läuft die Bankenaufsicht nicht unter der Regie des EZB-Rates, der die Geldpolitik steuert. Vielmehr gibt es ein neues Aufsichtsgremium, das aus Vertretern der EZB und der nationalen Aufsichtsbehörden besteht.

Überdies werden der europäischen Bankenaufsicht nur „bedeutende“ Bankengruppen unterworfen, die die Stabilität des Finanzsystems gefährden könnten. Die nationalen Aufseher bleiben für die Kontrollen der restlichen Institute zuständig.

Kerber kündigte kündigte an, seine Verfassungsbeschwerde werde um den geplanten Banken-Abwicklungsfonds erweitert. „Da dieser aber noch nicht rechtskräftig ist, kann er auch noch nicht angegriffen werden.“ Der Vorsitzende der euro-kritischen Partei Alternative für Deutschland (AfD), Bernd Lucke, begrüßte die Beschwerde Kerbers. „Die Bankenunion zielt auf die Vergemeinschaftung der Schulden aller europäischen Banken ab“, sagte er der Tageszeitung „Die Welt“.

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich erst im Februar mit einem anderen zentralen Element der Euro-Rettung befasst. Dabei hatte das Gericht entschieden, das umstrittene Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Ankauf von Staatsanleihen (OMT) vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen. Das deutsche Verfassungsgericht geht davon aus, dass die EZB damit ihre Kompetenzen überschritten hat. Der 2012 beschlossene Plan der Notenbank gilt als Hauptfaktor für die Beruhigung der Euro-Schuldenkrise.