Auszahlungen an Fremdkunden Kartellamt gegen Höchstgrenze für Gebühren am Geldautomaten
Bonn (dpa) - Das Bundeskartellamt sieht derzeit keine Notwendigkeit, Fremdabhebegebühren an Geldautomaten staatlich zu begrenzen.
Derzeit verlangen die Banken laut einer Untersuchung der Wettbewerbsbehörde meist zwischen 3 bis 5 Euro für Auszahlungen an Fremdkunden - im Einzelfall aber teils deutlich mehr. Die meisten Verbraucher könnten diese Gebühren vermeiden, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt am Freitag. Sie könnten einen Automaten ihrer Bank oder ihres Geldautomatenverbundes nutzen, sich bei Tankstellen oder im Handel mit Bargeld versorgen oder eine - vielfach gebührenfrei - Kreditkarte zum Abheben nutzen.
Das Kartellamt werde den Markt dennoch weiter beobachten. Bei Einzelfällen mit besonders hohen Gebühren an Automaten in abgelegenen Gegenden seien Preismissbrauchsverfahren möglich, sagte Mundt. Die Kartellbehörde sieht einen großen Fortschritt für die Verbraucher bereits seit 2011 erreicht: Seitdem informieren die Banken vor der Auszahlung am Automaten über die entstehenden Kosten. So könne der Kunde sich gegebenenfalls noch anders entscheiden, sagte Mundt.