Verbotene Preisabsprachen Kartellamt verhängt hohe Geldbußen gegen Wellensteyn und P&C

Bonn (dpa) - Wegen verbotener Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt Geldbußen von rund 10,9 Millionen Euro gegen den Kleidungshersteller Wellensteyn und die Handelskette Peek & Cloppenburg Düsseldorf verhängt.

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Wellensteyn habe dem Textilhandel zwischen 2008 und 2013 Mindestverkaufspreise vorgegeben sowie Preisreduzierungen und den Internetvertrieb untersagt, teilte Kartellamtspräsident Andreas Mundt mit. Habe sich ein Händler nicht an die Vorgaben gehalten, seien Liefersperren angedroht und in einer Reihe von Fällen auch umgesetzt worden.

P&C Düsseldorf habe sich nicht nur auf diese Vorgaben eingelassen, sondern darüber hinaus Wellensteyn selbst dazu aufgefordert, gegen Preisunterschreitungen von anderen Händlern vorzugehen. Derartige Vereinbarungen seien grundsätzlich verboten, betonte die Behörde.

Das Kartellamt befürchtet offenbar, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt. „Es gibt Hinweise darauf, dass solche und ähnliche Preisbindungspraktiken in der Textilbranche über den vorliegenden Fall hinaus Bedeutung haben könnten. Das wären klare Verstöße gegen das Kartellverbot“, sagte Mundt.

Bußgeldmindernd berücksichtigte das Kartellamt, dass die Unternehmen Fehlverhalten einräumten und damit den Weg zur einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens frei machten.

Der Hersteller Wellensteyn mit Sitz in Norderstedt (Schleswig-Holstein) wollte sich am Dienstag nicht weiter äußern, P&C Düsseldorf war zunächst nicht zu erreichen. Die Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig. Die unabhängige Handelskette P&C Hamburg ist von der Entscheidung des Kartellames nicht betroffen.