Klage gegen Werbeaussagen Kein Abgasschwindel bei Daimler - DUH unterliegt vor Gericht
Stuttgart (dpa) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) lässt nicht locker. Immer wieder wirft sie dem Autobauer Daimler zu hohe Abgaswerte bei Dieselmodellen vor. Nun wies das Stuttgarter Landgericht eine Klage ab.
Die entsprechende Werbung des Stuttgarter Konzerns sei nicht irreführend, urteilte die 34. Kammer für Handelssachen. (Az.: 34 O 21/16 KFH)
Wie lauten die Vorwürfe der Umwelthilfe?
Die Umwelthilfe hält dem Stuttgarter Konzern vor, Verbraucher mit Werbung für Dieselmotoren der C-Klasse in die Irre geführt zu haben. Dabei geht es unter anderem um die Aussage, dass die Stickoxid-Emissionen durch die Abgas-Nachbehandlung um bis zu 90 Prozent verringert werden könnten. Die Harnstoff-Einspritztechnologie Bluetec reduziere „die Emissionswerte unserer hochmodernen Dieselmotoren auf ein Minimum“, heißt es im Werbetext. Daimler weist den Vorwurf der Verbrauchertäuschung zurück. „Es ist schwer, eine Aussage zurückzuziehen, die es nach unserer Einschätzung zu keinem Zeitpunkt gegeben hat“, sagte eine Juristin aus der Daimler-Rechtsabteilung während der mündlichen Verhandlung.
Wie hat das Gericht nun entschieden?
Die Aussage sei nicht irreführend und auch nicht wettbewerbswidrig, urteilte das Landgericht. Laut Urteil enthält die beanstandete Passage nach dem Verständnis eines normalen Verbrauchers nicht die Aussage, Emissionswerte auf den geringsten technisch möglichen Wert zu reduzieren, sondern nur auf das technisch machbare Minimum, was bei Daimler damals technisch möglich gewesen wäre.
Wie reagieren Daimler und die Deutsche Umwelthilfe?
„Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung geteilt hat“, sagte eine Daimler-Sprecherin. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch sagte, er sei überrascht und enttäuscht über die Entscheidung. In ähnlichen Verfahren habe sich die Umwelthilfe bereits gegen Fiat und Opel weitgehend durchgesetzt. Es werde geprüft, Rechtsmittel einzulegen, sagte Resch weiter.
Wie war es in einem anderen Daimler-Fall?
Vor einigen Jahren hatte die Umweltorganisation damit Erfolg und setzte eine einstweilige Verfügung gegen Werbung für die damals neue S-Klasse durch (Az: 35 O 76/13 KfH).
Wieso geht es eigentlich nur um die Werbung?
Für das fragliche Mercedes-Modell hatte die DUH schon im Februar 2016 einen Entzug der Typgenehmigung beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gefordert. Aber das KBA hatte den Wagen auch bei seiner Nachprüfung im April 2016 nicht beanstandet. Die Umwelthilfe kritisiert schon länger eine Einrichtung, die in einigen Motoren dafür sorgt, dass die Abgas-Nachbehandlung in bestimmten Temperaturbereichen heruntergeregelt wird - das sogenannte Thermofenster. Sie hatte in einem Gutachten diese Praxis für nicht rechtens erklären lassen.
Gibt es noch weitere Modelle, die die Umwelthilfe beanstandet?
2016 mäkelte der Verein ausgerechnet an der B-Klasse mit Renault-Motor herum, die bereits das KBA bei seinen Nachtests im April beanstandet hatte. Zuletzt war den Öko-Lobbyisten auch der Smart zu schmutzig. Den neuesten Dieselmotor der Stuttgarter, der 2016 zunächst in die E-Klasse eingebaut worden war, lobte die Umwelthilfe indes. Er zeige, dass eine wirksame Abgasreinigung auch bei winterlichen Temperaturen technisch machbar sei. Die Tests des Vereins sind insofern schwierig zu bewerten, als die Modelle Vorgaben auf dem Prüfstand einhalten. Die Umwelthilfe verwendet allerdings auf der Straße gemessene Werte.
Ist das der einzige Rechtsstreit um Abgaswerte bei Daimler?
Nein. In Deutschland ermittelt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit möglichen Abgas-Manipulationen bei Dieselfahrzeugen „gegen namentlich bekannte und unbekannte Mitarbeiter der Daimler AG wegen des Verdachtes des Betrugs und der strafbaren Werbung“. In den USA haben Autobesitzer eine Sammelklage angestrengt und dem Hersteller manipulierte Werte des Schadstoffs Stickoxid sowie irreführende Werbung vorgeworfen. Das zuständige Gericht in Newark (Bundesstaat New Jersey) wies die Klage zunächst ab. Darüber hinaus leitete die Umweltbehörde EPA im Zuge der Klage eine Untersuchung ein. Das Justizministerium in Washington hatte den Hersteller aufgefordert, das Zustandekommen der offiziellen Werte in den USA selbst und unter Einbeziehung der Aufseher zu prüfen. Diese Untersuchung läuft allerdings noch.