Kein einmaliges Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

Zweibrücken (dpa) - Erneut hat ein Oberlandesgericht (OLG) einer Bank ein einmaliges Bearbeitungsentgelt für einen Privatkredit untersagt. Eine entsprechende Bestimmung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach Ansicht des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken nichtig (Az.: 4 U 174/10).

Das Gericht beanstandete mit seinem am Freitag bekanntgewordenen Beschluss eine Regelung im Kleingedruckten eines Geldinstituts. Die Bank berechnete demnach einem Kunden bei einem Privatkredit ein sogenanntes „einmaliges Bearbeitungsentgelt“.

Die Begründung: Die Bankmitarbeiter müssten unter anderem die Vermögensverhältnisse des Kunden prüfen, die Vertragsunterlagen erstellen und erläutern, Beratungsgespräche führen und das Darlehen auszahlen.

Das OLG ließ alle diese Argumente nicht gelten. Nach Auffassung des Gerichts sind die Arbeiten nicht im Interesse des Kunden, sondern der Bank. Daher sei es nicht gerechtfertigt, sie dem Kunden zu berechnen.

Wegen solcher Urteile verzichten ohnehin immer mehr Banken bei Krediten auf Bearbeitungsgebühren. Nach Einschätzung von Experten werden dadurch allerdings Kredite meist nicht billiger, weil die Geldinstitute im Gegenzug oft den Zinssatz erhöhen.