Kein schnelles Ende im Sal. Oppenheim-Prozess in Sicht
Köln (dpa) - Im Strafprozess gegen die Ex-Führung des Bankhauses Sal. Oppenheim ist auch nach fast zwei Jahren Verhandlung kein vorzeitiges Ende in Sicht.
Einer der fünf Angeklagten, der frühere Chef des Investmentbankings, Dieter Pfundt (62), lehnte am Mittwoch einen Verständigungsvorschlag des Kölner Landgerichts ab. Friedrich Carl Janssen (70) hatte schon zuvor klargestellt, er wolle kein solches Angebot. Die Vorsitzende Richterin Sabine Grobecker sagte nun, wenn es nicht zu einer Verständigung komme, könne die Kammer nicht Verfahren für einzelne Angeklagte abtrennen. Damit wird der spektakuläre Prozess nach bereits mehr als 100 Verhandlungstagen für alle fünf Angeklagten fortgesetzt.
Den vier früheren Bankchefs und ihrem damaligen Geschäftspartner Josef Esch wird teils Untreue in besonders schwerem Fall, teils Beihilfe dazu vorgeworfen. Es geht um ein Immobiliengeschäft und Kredite an den damals schon angeschlagenen und inzwischen insolventen Karstadt-Mutterkonzern Arcandor. Die Pleite des Konzerns hatte auch Sal. Oppenheim an den Rand des Ruins gebracht.
Die Kammer hatte in der vergangenen Woche mitgeteilt, nach bisherigem Stand der Beweisaufnahme halte sie die vier Ex-Bankchefs für schuldig. Grobecker hatte zudem für drei Angeklagte die Strafspannen genannt, mit denen sie derzeit rechnen müssten - unter der Voraussetzung, dass sie ein Geständnis ablegen. Für Matthias Graf von Krockow (65) wären das zwei bis drei Jahre. Christopher von Oppenheim (49) müsste mit mindestens 22 Monaten und höchstens zwei Jahren und zehn Monaten rechnen. Für Pfundt liegt der Korridor demnach zwischen 20 Monaten und maximal zwei Jahren und acht Monaten. Bis zu einer Höhe von zwei Jahren können Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden.
Auch die Staatsanwaltschaft muss zustimmen. Oberstaatsanwalt Gunnar Greier sagte, man werde die Entscheidung am kommenden Mittwoch mitteilen. Graf von Krockow, der die Vorwürfe bisher zurückgewiesen hat, will sich erst nach der Staatsanwaltschaft äußern. Dasselbe kündigte ein Esch-Verteidiger an. Esch hätte nach dem aktuellen Zwischenstand lediglich einen Schuldspruch wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz zu erwarten, das Gericht hatte ihm keine Strafspanne genannt. Esch, Janssen und Pfundt hatten bisher ebenfalls ihre Unschuld beteuert. Pfundts Verteidiger betonte, sein Mandant weise den Vorwurf eines Vorsatzes strikt zurück - auch den Vorwurf, er habe die Bank „zumindest bedingt vorsätzlich geschädigt“.
Von Oppenheim ließ seine Anwälte dagegen erklären, er sei „grundsätzlich bereit, über diesen Verständigungsvorschlag weiter zu reden“. Sein Mandant habe bereits vor dem Angebot der Kammer ein Geständnis in Bezug auf einen „unbesicherten“ 20-Millionen-Kredit an Arcandor abgelegt, sagte Verteidiger Klaus Volk.