Kfz-Steuer bald Bundesangelegenheit

Düsseldorf. Das Finanzamt ist künftig nicht mehr für die Kraftfahrtsteuer zuständig. Die Hauptzollämter in NRW sollen ab 14. Februar diese Aufgabe übernehmen. Die Kfz-Steuer, die bislang in den Zuständigkeitsbereich der Länder fiel, soll von einer Bundesbehörde eingezogen werden.

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Damit wird eine im März 2009 beschlossene Gesetzesänderung realisiert.

Die örtlichen Zulassungsstellen bleiben weiter für Anmeldung oder Abmeldung eines Fahrzeuges zuständig. Anträge auf Steuervergünstigungen können bei der Zulassungsbehörde oder neuerdings bei den Hauptzollämtern gestellt werden.

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