Koalition einig über Reform der Bankenaufsicht

Berlin (dpa) - Union und FDP haben sich nach Monate langem Streit auf eine Reform der nationalen Bankenaufsicht verständigt.

Die Regierungsfraktionen vereinbarten am Donnerstag zehn Eckpunkte, auf deren Grundlage Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) eine Neuordnung der Finanzaufsicht in Deutschland umsetzen soll.

Anders als im schwarz-gelben Koalitionsvertrag vor über einem Jahr verabredet, soll die Bankenaufsicht nun doch nicht unter dem Dach der Bundesbank gebündelt werden. Die Überwachung der Finanzstabilität und des Marktes durch die Bundesbank wird dagegen ausgebaut. „Die Bundesbank muss permanent imstande sein, Systemrisiken der Finanzmärkte zu identifizieren“, heißt es in dem Koalitionspapier.

Derzeit teilen sich die Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Bankenaufsicht. Für Versicherer und den Wertpapierhandel ist nur die BaFin zuständig.

Während die Bundesbank bei der Banken-Kontrolle die laufende Überwachung übernimmt, ist die BaFin für alle hoheitlichen Aufgaben zuständig. Sie kann also Bank-Vorstände absetzen oder Finanzinstitute schließen. In der Finanzkrise zeigten sich jedoch Probleme. Die Umsetzung der von Union und FDP angestrebten Konzentration der Bankenaufsicht bei der Bundesbank erwies sich jedoch als schwierig.

So wäre die Bundesbank bei einer Allfinanzaufsicht auch Eingriffsbehörde, die Institute schließen oder Manager abberufen können muss. Dafür müsste sie - wie die BaFin - der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesfinanzministeriums unterworfen werden. Die Bundesbank beharrt aber auf Unabhängigkeit. Zwischen Aufsicht und Geldpolitik sei eine klare Grenze nötig.

Im Zehn-Punkte-Papier der Koalition heißt es nun, die Schnittstelle zwischen Marktaufsicht und der Überwachung einzelner Institute - werde „so abgegrenzt, dass die Verantwortlichkeiten von Bundesbank und BaFin klar zugeordnet sind“. Hinreichende gegenseitige Information müsse gewährleistet sein.

Die Allfinanzaufsicht der BaFin über einzelne Akteure bleibe erhalten „aufgrund der Interdependenz von Finanzprodukten und Finanzmarktakteuren“, heißt es weiter. „Die Standorte der BaFin stehen nicht in Frage.“ Die BaFin müsse eigenständig und unmittelbar am Finanzmarkt intervenieren können. Ihre Aufgaben sollen „konkretisiert und eingegrenzt“ werden.

Die interne Struktur der BaFin soll aus Sicht der Koalition aber so weiterentwickelt werden, „dass vor Ort rasch und nach klaren Prüfstandards interveniert werden kann“. Geprüft werde, welche Aufgaben des Verbraucherschutzes bei der BaFin angesiedelt werden. „Die Einrichtung einer unabhängigen Stiftung für Finanzprodukte nach dem Muster der Stiftung Warentest wird ebenfalls geprüft.“

Aufgaben und Zusammensetzung des BaFin-Verwaltungsrats sollen dem Koalitionspapier zufolge präzisiert werden. Ziel sei es, die Unabhängigkeit der Finanzaufsicht zu stärken: „Neue Strukturen bedingen möglicherweise eine Neuordnung der Finanzierung.“