Kunden der Noa Bank werden entschädigt

Bonn/Düsseldorf. Kunden der von der Bankenaufsicht geschlossenen Noa Bank können mit Zahlungen aus der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) rechnen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) befand am Mittwoch, das Institut sei nicht mehr in der Lage, sämtliche Einlagen an die Kunden zurückzuzahlen. Die offizielle Feststellung dieses "Entschädigungsfalles" ist gesetzliche Voraussetzung dafür, dass die EdB Einleger entschädigen kann.

Abgesichert sind damit Verbindlichkeiten des Instituts gegenüber seinen Kunden bis zu einer Höhe von 50.000 Euro pro Einleger.Das Amtsgericht Düsseldorf hat nach Bafin-Angaben inzwischen auf Bafin-Antrag ein Insolvenzverfahren über die Noa Bank eröffnet.

"Die Geschäftsleitung der Noa Bank GmbH & Co. KG hatte der BaFin die Überschuldung des Instituts selbst angezeigt", heißt es in der Bafin- Mitteilung.

Nach früheren Bafin-Angaben weist das Institut mit einer Bilanzsumme von rund 179 Millionen Euro Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von rund 172 Millionen Euro auf.