Lehman-Insolvenz: Amtsgericht berechnet 67 Millionen Euro Gebühr

Frankfurt/Main (dpa) - Im Insolvenzverfahren um die deutsche Tochter der Pleitebank Lehman hat das Amtsgericht Frankfurt eine rekordverdächtige Gebührenrechnung gestellt.

Vorläufig seien 67 Millionen Euro berechnet und vom Insolvenzverwalter bereits gezahlt worden, bestätigte am Freitag ein Justizsprecher einen Bericht des „Handelsblatts“. Über die Höhe sei aber noch nicht abschließend entschieden, derzeit laufe eine Prüfung. Es gebe zudem bei einer abschließenden Entscheidung die Möglichkeit, dagegen Rechtsmittel einzulegen, sagte der Sprecher.

Im Handelsblatt hatte der Stuttgarter Insolvenzexperte Volker Grub eine Kappung der Gebühren bei 275 000 Euro verlangt. Dies sehe die Insolvenz-Gebührenordnung bei einem Streitwert ab 30 Millionen Euro vor. Grub unterstellte dem Insolvenzverwalter Michael Frege ein Eigeninteresse: „Hohe Gerichtskosten rechtfertigen auch eine hohe Insolvenzverwaltervergütung.“

Um Freges Honorar hatte es bereits im vergangenen Jahr Streit gegeben. Nach verschiedenen Gutachten kann er auf eine Vergütung zwischen 200 und 834 Millionen Euro rechnen. Die Entscheidung darüber wurde zunächst vertagt. Die hinter Frege stehende Großkanzlei CMS Hasche Sigle hat sich nach eigenen Angaben auf eine Vergütung von deutlich unter 500 Millionen Euro festgelegt. Zu den Äußerungen Grubs wollte sich die Kanzlei nicht äußern.

Die Gebühren werden aus der Insolvenzmasse zulasten der Gläubiger der Lehman Brothers Bankhaus AG gezahlt. Das Frankfurter Institut war im Zuge der Pleite der US-Mutter im September 2008 ebenfalls in die Insolvenz gerutscht. Insolvenzverwalter Frege war es aber gelungen, rund 15 Milliarden Euro für die Gläubiger zu sichern, so dass ihre Ansprüche mit einem Rekordwert von um die 80 Prozent befriedigt werden können. Das Verfahren hat aber nichts mit den Ansprüchen von rund 50 000 deutschen Anlegern zu tun, die Zertifikate der niederländischen Lehman-Tochter erworben hatten.